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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1906-05-01 · 5 (5.1906) · p. Seite 32

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
18 (1906)
Issue
5 (5.1906)
Date
1906-05-01
Page
Seite 32 (sequence 32)
Language
German
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32 um einen anderen unparteiischen apostolischen Delegaten. Der Kommissär teilt dagegen am 2. November dem Bischof, dem Prätor und dem Kapitän die päpstliche Encyclica mit, in welcher Sixtus IV. den Predigern verbietet, von dem Martyrium des heiligen Simon zu sprechen, bis die Sache vom Kommissär gründlich untersucht sei. Ungeachtet aller Verbote des päpstlichen Legaten wurde der Prozess gegen die gefangen gehaltenen Juden und Jüdinnen fortgeführt, während der Kommissär in Roveredo den Schneider Enzelin, welcher der Mitschuld an dem von dem Schweizer Johannes begangenen Mord an dem kleinen Simon verdächtig war, verhaften Hess und einem peinlichen Verhör unterzog. Da Enzelin leugnete, führte ihn der päpstliche Legat über Verona,^ wo die Strassenjugend ihn, den Vertreter des Papstes, mit Steinen" bewarf und unter Hohnrufen bis zn den Stadttoren verfolgte, nach Rom. Hier wurde Enzelin in der Engelsburg gefangen gehalten. In Trient wurden in der Zeit vom 2. Dezember 1475 bis zum 16. Jänner 1476 fünf Juden hingerichtet. Dem Appell des Bischofs von Trient an den apostolischen Stuhl wurde entsprochen. In Rom erschien nun vor dem Papst auf der einen Seite der Bischof von Ventimiglia und die christlichen Anwälte der Juden mit den Beweisen, dass die Juden unschuldigr der Mord von Christen aus Hass gegen die Juden begangen und diesen unterstellt worden sei und dass Hinderbach nur das Vermögen der Juden habe an sich ziehen wollen. Auf der anderen Seite erklärten die beiden Vertreter des Bischofs, davon war einer des Bischofs Sekretär, der päpstliche Legat sei von den Juden bestochen. So setzte dann Sixtus IV. eine Kommission von sechs Kardinälen zur Revision beider Prozesse ein. Es handelte sich einzig und allein um die Rechtfertigung des Bischofs. Von einem Ritualmord ist mit keiner Silbe die Rede. Der Papst verständigt hiervon am 3. April 1476 den Bischof von Trient und verbietet ihm bei Strafe der Amtsenthebung, den Prozess weiterzuführen und die jüdischen Frauen im Gefängnis zurückzuhalten. Die Untersuchung vor dem Kardinalkollegium führte einer der grössten Verehrer und vertrautesten Freunde jenes Bernardin von Feltre, dessen Fastenpredigten das ganze blutige Drama eingeleitet hatten. Bischof Hinderbach geizte nicht mit Geschenken an die Richter. Der Ausfall des Prozesses entsprach auch ganz und gar seinen Intentionen. Sixtus IV. lag schwerkrank darnieder, und bittend nahte man seinem Lager, er möge das Urteil bestätigen. Der Papst erklärte am 30. Juni 1478 in einer Bulle den Prozess gegen die Juden in Trient „rite et recte factum", als ordnungsmässig geführt, gleichzeitig aber, dass kein Christ ohne Urteil der weltlichen Gewalt es wage, einen Juden zu töten oder in Ausübung seiner Riten zu stören.

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