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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1906-05-01 · 5 (5.1906) · p. Seite 31

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
18 (1906)
Issue
5 (5.1906)
Date
1906-05-01
Page
Seite 31 (sequence 31)
Language
German
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31 Simons als die angeblich in Gegenwart des Volkes bei seinem Grabe geschehenen Wunder. Die Juden seien nur durch die grausamsten Martern zu ihren Aussagen gezwungen worden; als der wahre Mörder wird nach einer Anzeige jenes Schneiders Enzelin der Schweizer Johannes oder Zanesus, anfangs sein Kumpan, bezeichnet. Zanesus gesteht sein Verbrechen. Die verbrannten Juden werden freigesprochen. Der päpstliche Legat stellt zudem fest, dass alle Trientiner Notare des Bischofs Fälscher seien und dass sie ihre Niederschriften treulos angefertigt hätten. Die Folge dieses Freimutes war, dass der bischöfliche Kommissär sich nach kaum dreiwöchentlichem Aufenthalte in Trient mit Rücksicht auf seine persönliche Sicherheit nach Roveredo zurückziehen musste. Am 26. September verlangte er vom Bischof Hinderbach die Freilassung der neuerdings gefangenen Juden und Anfangs Oktober nimmt er in derselben Sache die Eingabe der Prokuratoren, d. h. der christlichen Anwälte zweier Juden aus Brescia und Riva, die bei ihm intervenierten, entgegen. Darin heisst es: Judenfeinde hätten den Leichnam eines ermordeten Kindes in das Haus Samuels gebracht. Darauf hätte man alle Juden verhaftet, ihnen die Verteidigung unmöglich gemacht und gerade die reichen Juden habe man hingerichtet, um sich ihres Vermögens zu bemächtigen. Die beiden Juden verlangen nun, dass der Bischof, das Domkapitel und der Prätor von Trient auf diese Eingabe antworten. Der päpstliche Kommissär zitiert daraufhin am 14. Oktober den Prätor Johann de Salis und andere Gerichtspersonen zur Rechtfertigung dieses Vorgehens gegen die Juden. Dieser Vorladung wurde jedoch nicht entsprochen. Denn, so erklären die Vorgeladenen, der Kommissär, der Bischof von Ventimiglia, habe laut seiner Instruktion die Untersuchung im Einvernehmen mit dem Trientiner Bischof zu führen, auch sei er als Beschützer der Juden ein verdächtiger Richter. Hierauf erwiderte der päpstliche Legat am 23. Oktober, er habe eine päpstliche Vollmacht erhalten, kraft welcher er jedermann, selbst den Bischof und seine Beamten, bei Strafe der kirchlichen Exkommunikation, vor sich laden könne. Am 29. Oktober untersagte er bei Androhung dieser Strafe dem Bischof Hinderbach das weitere Vorgehen gegen die gefangenen Juden und ordnete die Freilassung der jüdischen Frauen und Kinder an, wogegen Hinderbach in einem Rundschreiben an alle geistlichen und weltlichen Machthaber die Geschichte vom Mart}^rium Simons von Trient erzählt, gegen die ihm zur Last gelegte Beraubung der Juden protestiert und die Untersuchung des apostolischen Kommissärs als corruptam inquisitionem, als einen Akt der Bestechung, bezeichnet. Am 31. Oktober bringen der Bischof, das Kapitel, der Prätor und der Magistrat von Trient einen neuerlichen Protest gegen die Anordnungen des päpstlichen Kommissärs ein. Sie appellieren an den Papst

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