Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Journal
- Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Volume
- 18 (1906)
- Issue
- 5 (5.1906)
- Date
- 1906-05-01
- Page
- Seite 30 (sequence 30)
- Language
- German
- Belongs to
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30 Sekretär, den Prozess wieder aufzunehmen. Kaum waren freilich die Exekutionen beendet, am 23. Juni, da befiehlt der Papst dem Bischof Hinderbach, das weitere Verfahren bis zum Eintreffen eines päpstlichen Spezialkommissärs einzustellen, da in einzelnen Städten Italiens gegen die Juden infolge des Prozesses zu Trient eine feindselige Stimmung um sich greife und, wie der Papst in seinem Briefe an den Bischof gesteht, multi principes factum hoc improbant, viele Fürsten das Geschehene missbilligten. Der Bischof von Ventimiglia wurde vom Papst zum Kommissär ernannt, und in der Instruktion für diesen Kommissär fordert der Papst ihn auf, sobald als möglich nach Trient zu gehen und, da gewichtige Stimmen in der Sache zu murren beginnen, eine neue sorgfältige Untersuchung vorzunehmen. Er solle die Prozessakten, mit seinem und des Bischofs von Trient Siegel unterfertigt und verschlossen, dem heiligen Stuhl bei seiner Rückkehr übergeben oder durch einen getreuen Boten übersenden; er solle unter anderem nachforschen, ob bei der Anklage irgend ein Betrug unterlaufen sei, ob die Juden fälschlich oder mit Recht angezeigt wurden und was sich sonst auf diese Sache beziehe. Es wird ihm auferlegt, sich zu überzeugen, ob wirklich Wunder vorkämen oder ob eine Täuschung oder ein Irrtum vorliege, und alles aufzuschreiben, damit der heilige Stuhl in die Lage komme, zu wissen, was er zu billigen, was er zu hindern habe. Sollte Hab und Gut von Juden aus diesem Grunde weggenommen worden sein oder weggenommen werden, so solle er alles dies genau aufschreiben und durch einen kaiserlichen Notar verzeichnen lassen, und so lange nicht die Wahrheit völlig klar gestellt sei, solle er nicht daran rühren lassen und nichts weggeben. In allem solle er sich mit dem Bischof von Trient ins Einvernehmen setzen. Diese Instruktion stammt vom 27. Juni. In einer Eucyclica vom 10. Oktober an alle Fürsten und Behörden in Italien teilt der Papst mit, es sei bisher über den angeblich von Juden getöteten Knaben Simon von Trient noch gar nichts sicher oder durch sein Urteil bestätigt. Trotzdem werde selbst öffentlich in Predigten behauptet, dass dieser Simon, den sie einen Seligen nennen, von den Juden in Trient nach vielen Martern gekreuzigt und getötet worden, er sei ein Märtyrer, durch Wunder verherrlicht. Bilder und Geschichten hierüber wurden verkauft und öffentlich zum Verkaufe ausgestellt, wodurch die Christgläubigen gegen die Juden und ihren Besitz aufgehetzt würden. Dies und Aehnliches habe er nun durch ein öffentliches Verbot in Rom untersagen lassen und er befehle ihnen, dasselbe Verbot auch in ihren Gebieten zu erlassen und die Juden kräftig zu schützen, bis sie einen anderen Auftrag von ihm erhielten. Der päpstliche Kommissär, der Bischof von Ventimiglia, stellte in Trient an Ort und Stelle genaue Untersuchungen an und auf Grund dieser Ermittelungen bestreitet er sowohl das Martyrium