Mannheim
Compact Memory

Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1906-05-01 · 5 (5.1906) · p. Seite 15

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
18 (1906)
Issue
5 (5.1906)
Date
1906-05-01
Page
Seite 15 (sequence 15)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/9756662-9603423-9603544--1402-9603559
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

15 gemeinde hat gesagt, man hätte Herrn v. Taussig nicht verurteilen dürfen, ohne ihn vorher gehört zu haben. Es ist ja noch" fraglich, ob Herr v. Taussig Gelegenheit gegeben hätte, ihn anzuhören. Aber man kann den Spies auch umdrehen und sagen: Vielleicht hätte Herr v. Taussig erst die Judenschaft hören müssen, bevor er die Anleihe abschloss. Er brauchte ja nicht zur „Union" zu kommen, er konnte ja den Kultusvorstand fragen, in dem er Sitz und Stimme hat. Man sagt, es seien durch den Abschluss der Anleihe Judenmassakres verhindert worden. Die Tatsache, dass die russische Eegierung die Macht hatte, solche Massakres zu verhindern, beweist nur, dass die früheren Massakres auf ihr direktes Geheiss veranstaltet wurden, und einer solchen Eegierung soll man Geld geben? Redner verliest aus den zahlreichen Zustimmungskundgebungen, die dem Vorstande zugekommen sind, die Zuschrift eines Katholiken, der es als Schmach und Schande bezeichnet, dass Juden der russischen Eegierung gegen ihre eigenen Brüder Geld und Waffen liefern. In der ganzen Frage hat den Vorstand gewiss keine persönliche Animosität gegen Herrn v. Taussig geleitet. Seine geistigen Fähigkeiten und seine Tüchtigkeit im Kultusvorstande werden anerkannt, aber auch wenn er ein Uebermensch wäre, den Anspruch, Vertreter der Wiener Judenschaft zu sein, hat er verwirkt. Die Bodenkreditanstalt möge ihm Ehrenkränze winden, der Kultusvorstand dürfe dies nicht tun. Herrn v. Taussig stehen die höchsten Ehrenstellen im Staate offen, er könne vermöge seiner glänzenden Begabung Alles werden, nur Eines könne er nicht mehr sein: Mitglied des Kultusvorstandes. Auch wir Juden müssen uns den Spruch vor Augen halten: „Nichtswürdig ist die Nation, die nicht ihr Alles setzt an ihre Ehre." (Stürmischer Beifall.) Eeichsratsabgeordneter Dr. Ofner, sympathisch begrüsst, betont, dass ihn der unpersönliche Charakter der Eesolution sehr angenehm berührt habe. Die Eesolution ist eine Tat und das Ereignis, das sie betrifft, darf nicht so kühl betrachtet werden wie Herr Dr. Gustav Kohn es gewünscht hat. Es gibt Dinge, wo man sich von seiner Empfindung mitreissen lassen muss. Herr v. Taussig habe zwischen seiner Stellung als Bankdirektor und seiner Stellung als Kultusvorstand gewählt. Aus dieser Wahl müssen wir die Konsequenzen ziehen. Eedner beleuchtet die verzweifelte finanzielle Lage Eusslands im Zusammenhange mit der Freiheitsbewegung. Der Vorstand sei zu dieser Eesolution zu beglückwünschen. Gegenüber der Forderung, erst zu verurteilen, nachdem man gehört habe, bemerkt Eedner: „Ich bin mit Leib und Seele Jurist und dieses Verlangen ist gewiss gerechtfertigt, allein man muss doch vor Allem fragen, ob Jemand gewillt ist, sich verhören zu lassen. Lässt sich z. B. der Zar von seinem Volke verhören? Ebensowenig ist Herr v. Taussig geneigt, sich von uns vernehmen zu lassen. Die Konsequenz, die zu ziehen ist, geht

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.