Mannheim
Compact Memory

Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1906-05-01 · 5 (5.1906) · p. Seite 13

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
18 (1906)
Issue
5 (5.1906)
Date
1906-05-01
Page
Seite 13 (sequence 13)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
99% known words query
IRI
…/9756662-9603423-9603544--1400-9603557
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

13 wäre. Aber ich meine doch, dass in einem Punkte ungeteilte Anschauungen herrschen müssen: es ist ein allgemeiner Rechtsgrundsatz, dass niemand verurteilt werden dürfe, den man nicht vorher gehört habe. Man lässt sich ja sehr leicht durch das Gefühl hinreissen, aber verständige und erfahrene Menschen sollen sich nicht allein vom Gefühle leiten lassen. Man hätte sich doch vorher über alle Nebenumstände erst gründlich informieren sollen. Sonst pflegen solche Resolutionen der Generalversammlung vorbehalten zu bleiben, der Vorstand hat aber diesmal die Resolution selbst beschlossen und sie vorher publiziert, vielleicht in der Annahme, dass durch nachträgliche Informationen sein Standpunkt verändert werden könnte. Ich urteile vollkommen objektiv und lasse mich gewiss am allerwenigsten von Reichtum und Vermögen blenden; ich kann nur sagen, dass das Wirken Taussigs im Kultusvorstande beweist, dass er ein guter Jude ist. Es ist gewiss eine sehr grosse Ehre, dem Kultusvorstande anzugehören, aber ebenso gewiss ist, dass Herr v. Taussig es nicht notwendig hat, diese Zugehörigkeit zum Vorstande als Dekorationsstück anzustreben. Er erfreut sich hinreichender äusserer Ehrungen und seine Position nach aussen ist eine solche, wie sie nicht viele andere einnehmen. Der Mann habe es in der Fülle seiner Ehrenstellen nicht notwendig, die Würde eines Kultusvorstehers zu suchen, und wenn er dennoch seine Kraft.in den Dienst unserer Gemeinde stellt, so ist das ein Beweis für sein gutes jüdisches Empfinden. Er versäumt keine einzige Plenarsitzung, er widmet die Zeit, die er zur Erholung von seinem Berufe braucht, den Vertreter- und Kommissionssitzungen. Sie können gewiss sein, dass Herr v. Taussig wohl erwogen hat, ob sein Vorgehen in dieser Frage den Interessen des Judentums nützt oder nicht, und man darf ruhig behaupten, dass er deshalb von der Sache nicht zurückgewichen ist, weil er dadurch manche Vorteile für die russischen Juden durchzusetzen erhoffte. Ich bin mir bewusst, dass viel Mut dazu gehört, nicht in das allgemeine Urteil mit einzustimmen, aber trotzdem kann ich nicht anders als meine Ansicht dahin auszusprechen, dass diese Resolution nie hätte gefasst werden sollen. Es hätte genügt, wenn der Vorstand lediglich seinem Bedauern über die Sache Ausdruck gegeben hätte, ohne die Ehre eines Menschen anzutasten, wie dies geschehen ist. Ich halte diese Resolution für unberechtigt und ich glaube, dass insbesondere der Schlusspassus, welcher die bekannte Aufforderung an den Kultusvorstand enthält, nicht am Platze ist, weil Herr von Taussig zu den hervorragendsten und tüchtigsten Mitgliedern des Vorstandes gehört, zu jenen Juden, welche dem Judentume bei jeder Gelegenheit genützt haben. Die letzten Worte des Redners gingen im Widerspruche und in einem tobenden Entrüstungssturme unter. Nur mit Mühe vermag sich der nächste Redner Gehör zu schaffen. Herr Max Markus erklärt, dass er nicht nur der Reso-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.