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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1906-05-01 · 5 (5.1906) · p. Seite 11

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
18 (1906)
Issue
5 (5.1906)
Date
1906-05-01
Page
Seite 11 (sequence 11)
Language
German
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11 Einen Meineid hätten wir damals geschworen, wenn wir jetzt nicht den Verrat brandmarken würden, den Juden an unseren russischen Glaubensbrüdern begangen haben. (Stürmische Zustimmung.) „Gebt Rassland kein Geld zum Morden!", so rief vor wenigen Tagen der russische Freiheitsmärtyrer Maxim Gorki der gesitteten Welt zu. Aber nur Deutschland, Nordamerika und Italien haben diesen Ruf beachtet. Als im Jahre 1871 die französische Nationalregierung unter Gambetta eine Anleihe zur Fortführung des Krieges mit Deutschland ausschrieb und Berliner Finanziers sich daran beteiligten, machte die preussische Regierung kurzen Prozess, die betreffenden Herren wurden wegen Landesverrates zu mehrjährigem Gefängnis verurteilt. Die Beteiligung der jüdischen Finanziers an der russischen Anleihe bedeutet zwar keinen Landesverrat, aber — was angesichts der Erfahrungen der jüngsten Vergangenheit vielleicht noch schlimmer ist — einen Verrat an unseren russischen Brüdern. (Lang andauernde Bewegung.) Darauf steht wohl nicht Gefängnisstrafe, es gibt jedoch eine Strafe, die härter trifft: Das ist das öffentliche Urteil, und diese muss mit aller Schärfe angewendet werden. In seiner Sitzung vom 21. April hat daher der Vorstand der „Oesterreichisch-Israelitischen Union" folgende Resolution beschlossen und empfiehlt dieselbe auch der geehrten Generalversammlung zur Annahme: „In Erwägung, dass alle Bedrückungen, Verfolgungen und Niedermetzelungen unserer Glaubensbrüder in Russland unter Gutheissung, ja unter tätiger Mithilfe der russischen Regierung erfolgt sind, in Erwägung, dass die Befriedigung des Geldbedürfnisses der russischen Regierung gleichbedeutend ist mit der Förderung der gewalttätigen Absichten dieser Regierung gegen die Freiheitsbewegung und gegen die Juden, deren Existenz mit dem Siege jener Bewegung unlösbar verknüpft ist, hält es die Leitung der „Oesterreichisch-Israelitischen Union" für ein zwingendes Gebot der Ehre, dass die Judenschaft jede Solidarität zwischen sich und jenen jüdischen Finanzmännern, die unter Zurückstellung ethischer Pflichten hinter das Geschäft die Beteiligung Oesterreichs an der russischen Anleihe vermittelt haben, vor der Oeffentlichkeit ablehne. Die Vereinsleitung erklärt es des Weitern als die Pflicht des Vorstandes der Wiener israelitischen Kultusgemeinde, als der berufenen Repräsentanz der Juden Wiens, dass auch er seinerseits durch eine klare Manifestation die Solidarität mit dem gekennzeichneten, die Ehre der österreichischen Judenschaft schädigenden Vorgehen öffentlich ablehne." Der Vorsitzende unterbricht hierauf die Verhandlung auf fünf Minuten zur Abgabe der Stimmzettel für die Wahl in die Vereinsleitung. Es wird sodann die Debatte über den Rechen-

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