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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1906-05-01 · 5 (5.1906) · p. Seite 7

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
18 (1906)
Issue
5 (5.1906)
Date
1906-05-01
Page
Seite 7 (sequence 7)
Language
German
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Generalprokuratur auf eine Reihe von Umständen gelenkt, welche die Schuldlosigkeit des Verurteilten erwiesen und nach Aufhebung des erstgerichtlichen Urteils durch den Kassationshof wurde Chaim bei der neuerlichen Verhandlung freigesprochen. Der Entführung jüdischer Mädchen in christliche Klöster ist zwar durch die gerichtliche Verfolgung der Entführer einigermassen Einhalt getan worden, es ereignen sich jedoch immer noch einzelne Fälle, in denen die unglücklichen Eltern unser Rechtsschutzbureau um Hilfe angehen. Leider geschieht dies oft erst nach vollzogener Taufe des entflohenen oder entführten, meist schon religionsmündigen Kindes, so dass den galizischen Gerichten eine Handhabe zur Aberkennung der väterlichen Gewalt und zur Bestellung eines Kurators, das heisst zur Abweisung des Begehrens um Rückstellung des Kindes an die Eltern geboten ist. Ueber diese unerhörten Rechtsverweigerungen haben wir mehrfach bei dem Leiter des Justizministeriums persönlich Klage geführt, es scheint aber, dass in letzter Zeit die Klostermauern wieder ein unübersteigliches Hindernis für die Betätigung der Staatsgewalt bilden. In einem ähnlichen Falle sind in Russland die Eltern zu ihrem Rechte und zu ihrem Kinde gekommen, der sogenannte Rechtsstaat Oesterreich aber begünstigt den abscheulichsten Seelen- und Menschenfang. Der gehässige Beschluss des Wiener Gemeinderates, im städtischen Schlachthause das rituelle Schächten zu untersagen, ist von der Statthalterei und dem Ministerium des Innern im Rekurswege aufgehoben worden und der Verwaltungsgerichtshof hat die hiegegen ergriffene Beschwerde aus denselben Gründen verworfen, die schon im Jahre 1897 für die Stattgebung der von unserem Rechtsschutzbureau vor dem Verwaltungsgerichtshofe durchgeführten Beschwerde der Kultusgemeinde Rumburg gegen das dort erlassene Schächtverbot massgebend waren. Auch im abgelaufenen Jahre kam unser Rechtsschutzbureau sehr häufig in die Lage, zu Gunsten russischer Auswanderer zu intervenieren. In vielen Fällen haben wir die Abschiebung mittelloser Personen über die russische Grenze verhindert und arbeitswilligen Leuten die Bewilligung zu längeren oder dauernden Aufenthalt erwirkt. Anderseits waren wir aus Anlass der Verhandlungen über den russisch-österreichischen Handelsvertrag bemüht, die Aufhebung oder doch eine Milderung der drückenden Passvorschriften für ausländische Juden in Russland herbeizuführen. Wir wurden in diesem Bestreben von den massgebenden kommerziellen Vertretungskörpern unterstützt, und tatsächlich ist von der Regierung eine Erleichterung in der Zulassung ausländischer Juden zugestanden worden. Die Exzesse, deren Schauplatz nach dem Brünner Volkstage mehrere Städte in Mähren waren, boten uns Veranlassung, die Forderung einer Staatshaftung für Aufruhrschäden neuerlich zur

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