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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1906-05-01 · 5 (5.1906) · p. Seite 4

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
18 (1906)
Issue
5 (5.1906)
Date
1906-05-01
Page
Seite 4 (sequence 4)
Language
German
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4 Wählerschaft fast aller hier in Betracht kommenden Gemeinden persönliche Fühlung genommen und am Ostersonntag hat in Brünn die erwähnte Delegierten-Versammlung stattgefunden, welche nach einem Referate unseres Sekretärs die Beschlüsse unserer Vertrauensmänner stimmeneinhellig ratifizierte, ein eigenes Komitee als politisches Organ der mährischen Judenschaft einsetzte und der „Union" für die geleistete, verdienstvolle Vorarbeit den Dank votierte. (Lebhafter Beifall.) - Sie werden in den hier skizzierten politischen Aktionen das Bemühen erkennen, bei aller Rücksichtnahme auf die Wandlungen des öffentlichen Geistes und auf neue politische Anschauungen doch den sicheren Boden unserer verfassungsmässig gewährleisteten Gleichberechtigung nicht unter den Füssen zu verlieren. Um theoretischer Meinungsverschiedenheiten willen darf die materielle Existenz auch nicht eines einzigen Juden, die wir noch zu schützen vermögen, in Frage gestellt werden. (Zustimmung.) Wenn wir nun die allgemeine Lage unserer Glaubensgenossen im Reichsrate betrachten, so kann wohl festgestellt werden, dass der exzessive Antisemitismus, der sich bisher so oft in rohen Angriffen auf Leben und Eigentum unserer Mitbrüder äusserte, in erfreulichem Rückgänge begriffen ist. Unter Ausbrüchen des nationalen Fanatismus hatten nach dem Brünner deutschen Volkstage die Juden in Boskowitz und in Wischau zu leiden, doch sind die erlittenen Schäden nicht allzu empfindlich. Umso bedenklicher ist die wachsende Zurückdrängung des jüdischen Mittel- und Kleinbürgerstandes auf wirtschaftlichem Gebiete. Es ist so weit gekommen, dass die deutschnationale und tschechisch - radikale Presse jeden jüdischen Geschäftsmann als einen Eindringling und Biutsauger des christlichen Volkes bezeichnet und dass die Boykotthetze das staatsgrundgesetzliche Recht der Freizügigkeit vielfach zu Schanden macht. Gegen solche Hetzereien haben wir im letzten Jahre immer wieder die Staatsbehörden anrufen müssen. In den flagrantesten Fällen, so in Innsbruck, in Königgrätz, in Kattowitz, in Trebitsch, wurde wohl die Konfiskation der betreffenden Blattei' erzielt, eine gründliche Abhilfe wird jedoch durch die divergierenden Gesetzesauslegungen der einzelnen Staatsanwaltschaften und durch die Besorgnis der Justizverwaltung vor einer Immunisierung der konfiszierten Artikel im Wege parlamentarischer Interpellationen erschwert. Eine durchgreifende Besserung dieser Zustände ist auch kaum zu erhoffen, solange die Regierung selbst gegen ihre bessere Einsicht, den antisemitischen Forderungen nach Einschränkung der Handels- und Gewerbefreiheit immer mehr nachgibt und sogar Mitglieder angeblich fortschrittlicher Parteien zu solchen reaktionären Massregeln die Hand bieten. Der rückschrittliche Kurs in unserer Gewerbegesetzgebung findet seinen klassischen Ausdruck in der Einführung des Befähigungsnach-

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