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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1906-03-01 · 3 (3.1906) · p. Seite 21

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
18 (1906)
Issue
3 (3.1906)
Date
1906-03-01
Page
Seite 21 (sequence 21)
Language
German
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21 christl che Fleischhauer genau so Koscherfleisch verkaufen, wie die jtidiscl en Nichtkoscherfleisch. - Ein Jude kann in Krakau kein Schustermeister werden. „Ich kann meinen Sohn zum Advokaten, Arzt oder Professor erziehen", ruft Dr. Gross aus, „und die Advokatenkammer, bezw. die Aerztekammer wird ihn aufnehmen, aher Schustermeister kann er nicht werden, weil ihn die Schusterinnung als Lehrling nicht aufnehmen will. — Der Jude kann in Krakau eventuell Universitätsprofessor oder Gymnasiallehrer werden, aber als Volksschullehrer findet er keine Anstellung. Ja sogar im jüdischen Viertel von Krakau weiden die judischen Lehier allmählich aus den Schulen verdrängt. Dr. Gross verwahrt sich gegen die gewaltsame „Verchristlichung" der Volksschule besonders in den Stadtteilen, yso die Majorität der Schulen Juden sind. — Dr. Bonkowsky bemühte sich in seinen gegen Dr. Gross gerichteten Ausführungen, die von diesem gerügten Zustände zu rechtfertigen, und gab unverblümt zu, dass alles aufgewendet werde, um die Juden einem selbständigen Kleingewerbe fernzuhalten. — In scharfer Rede wendete sich Dr. J. Birnbaum gegen die antisemitischen Ausführungen des Dr. Bonkowsky, die gegen das Gesetz der bürgerlichen Gleichheit auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens, so auch im Handel und Gewerbe Verstössen. Er fordert den Bürgermeister auf, diesem Gesetze Geltung zu verschaffen und die ungesetzlichen Zustände in den gewerblichen Korporationen abzustellen. Berlin. (Generalversammlung des Vereines zur Abwehr des Antisemitismus.) Am 5. d. fand die diesjährige Generalversammlung statt. Dr. Theodor Barth eröffnete dieselbe mit folgenden Worten : »Unser Kampf ist leider noch nicht überflüssig geworden, da der Antisemitismus nach dem akuten Stadium in ein chronisches eingetreten ist. Aber gerado das ist gefährlich, weil es zu einer bedenklichen toleranten Gleichgültigkeit führt. So hat uds beispielweise ein jüdischer Amtsrichter seinerzeit einen rechtfertigenden Artikel für die „antisemitische Praxis" des Justizministers Schönstedt angeboten. Mehr kann man nicht verlangen. Wir können uns von keiner Seite gefallen lassen, dass der Gedanke der Rechtsgleichheit aller Staatsbürger auch nur an einer Stelle verletzt werde. Kompromisse und Opportunität gibt es da nicht. Alles oder nichts! Unsere Mittel sind die der Aufklärung. Dazu dienen uns unser Vereinsorgan, die „Mitteilungen aus dem Verein zur Abwehr des Antisemitismus", weiter der „Antisemitenspiegel"; der Volkskalender „Der gute Kamerad". Wir sandten Redner ins Land, beteiligten uns an Wahlen, wo es galt, Antisemiten aus dem Felde zu schlagen." (Lebhafter Beifall.) Ueber die „Kriminalität der Juden in Deutschland" referierte in einem anderthalbstündigen Vortrage Geheimer Justizrat Professor Dr. L i s z t. In einem methodischen und historischen Exkurs stellte der Redner die Grundlagen fest, auf denen man das Thema erörtern könne. Letzteres wäre gar nicht möglich, wenn man neben der rein juristischen Betrachtung der Kriminalität nicht die soziologische hätte, die sich zwei Aufgaben steckt: 1. beschreibt, 2. die Tatsachen erklärt und kausal-begründet. Die kausalen Zusammenhangswirkungen vermuten wir vielfach, ohne sie beweisen zu könueu. Dieses Gebiet ist stark hypothetischer Natur. Trotzdem dürfen wir uns da^on überzeugt halten, dass jedes Verbrechen beruht: 1. ia individueller anthropologischer Eigenart, und 2. in den äusseren gesellschaftlichen Verhältnissen. Die orthodoxen Marxisten lassen nur das zweite gelten, Lombroso nur das erste. Liszt steht in der Mitte, allerdings mit Betonung der Priorität aller gesellschaftlichen Einwirkungen. Unter diesem Gesichtswinkel muss mau auch die Kriminalitätsfrage der Juden betrachten. Redner legt drei statistische Uebersichten vor, die der deutschen Beichsstatistik entnommen sind. Im allgemeinen entfallen auf 100.000 strafmündige Zivilpersonen der gleichen Religionsgesellschaft auf Juden weniger betroffene Personen als auf Christen. 1882 waren es überhaupt 998, bei den Evangelischen 944, bei den Katholischen 1078, Christen 991 und Juden 844, 1901 überhaupt 1223, Evangelische 1117, Katholische 1412, Christen 12^2 und Juden 1053 Personen. Ueber die Beteiii-

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