Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Journal
- Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Volume
- 18 (1906)
- Issue
- 3 (3.1906)
- Date
- 1906-03-01
- Page
- Seite 19 (sequence 19)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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19 eingeladen wurde und auch in Wirklichkeit teilgenommen hat. Die Versammlung, an der mehr als 200 Personen teilgenommen haben, nahm einen würdigen, aber sehr energischen Verlauf. Man hat an der Hand von Beispielen der Schulleitung vorgeworfen, dass systematisch die jüdische Jugend verschiedenen antisemitischen Schikanen ausgesetzt sei (die Einzelheiten will ich hier nicht erörtern) und es wurden folgende Beschlüsse gefasst: Ein Komitee wurde gewählt, welches die Anzeige an die Kultusgemeinde zu erstatten und ein gerichtliches Verfahren einzuleiten hat. Weiters soll eine Interpellation im Gemeinderat eingebracht werden, damit der Gemeinderat eine Beschwerde an den Statthalter richte. Eine gleiche Beschwerde ist an die höhere Schulbehörde nach Lemberg zu richten, aber gleichzeitig eine Deputation nach Wien zu entsenden und beim Minister unter Zuhilfenahme der hiesigen Reichsratsabgeordneten und der „Oesterr.-Isr. Union" Vorsprache zu halten. Ferner hat das Komitee die Aufgabe, bei dieser Gelegenheit das ganze antisemitische Treiben am hiesigen Gymnasium aufzudecken. * * * Der Gymnasiallehrer Eugen Bieganowski sucht sich inzwischen herauszuwursteln. Er hat an die „N. Fr. Pr." folgende Zuschrift gerichtet: „Jn der „Neuen Freien Presse" vom 7. März d. J. befindet sich in der „Kleinen Chronik" ein Artikel mit folgender Aufschrift: „Märchen vom Ritualmord". In dem genannten Artikel wird mir zur Last gelegt, dass ich in der fünften Klasse des hiesigen Gymnasiums mich dahin geäussert hätte, dass der Ritualmord „eine historische Tatsache" sei. Weil diese Notiz auf einer falschen Anschuldigung und auf grober Unwahrheit beruht, so bitte ich hiemit die Redaktion, unter Berufung auf § 19 des Pressgesetzes, folgendes Dementi veröffentlichen zu wollen: Am 5. März d. J. wurde in der fünften Klasse das achte Buch der Epopöe Pan Tadeusz von Mickiewicz interpretiert. Vers 670 des achten Buches lautet: „Plkala jak dziecko od Zydöw kiute igieikami", oder in wortgetreuer Uebersetzung: „Sie weinte wie ein Kind, dass von Juden mit Nadeln gestochen worden ist". Bei der Erklärung obiger Stelle wies der Lehrer darauf hin, dass die in dem genannten Passus gebrauchte Vergleichung dem Dichter aus einer unter dem Volke weitverbreiteten Sage und Meinung vom Ritualmord geflossen sei. Der Lehrer fügte in Anknüpfung an diese Stelle seinerseits hinzu, dass bislang weder die Wissenschalt noch die gerichtlichen Untersuchungen zu einem positiven Resultat von der objektiven Existenz solcher Morde geführt hätten. Auf vorstehende Ausführungen beschränkt sich die Erklärung der ihm inkriminierten Stelle. Andere Deutungen des vorliegenden Falles als vorstehende beruhen auf Unwahrheit und bösem Willen, wie die bei der massgebenden Behörde eingeleitete Untersuchung ergeben wird. 2*