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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1906-03-01 · 3 (3.1906) · p. Seite 15

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
18 (1906)
Issue
3 (3.1906)
Date
1906-03-01
Page
Seite 15 (sequence 15)
Language
German
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15 gehängter Christenknabe als der in einem heilgymnastischen Apparat befestigte Sohn des Juden; in einem anderem Falle hatte ein Dienstmädchen sich selbst Wunden beigebracht, um die Anschuldigung des Kitualmordes gegen ihren Dienstherrn zu erheben, u. a. m. Ein Glück für die Beschuldigten, dass sich in diesen Fällen die Sache aufklärte. Das die kulturhistorische Seite der Sache — die kriminalistische liegt darin, dass hier wieder einmal gezeigt wird, ein wie bedenkliches, mit Vorsicht zu benutzendes Beweismittel Zeugenaussagen sind. Sieht man hier die Aussagen wandeln, so muss man mit dem Verfasser dahin kommen, mehr und mehr der ersten Aussage das alleinige Gewicht beizumessen. Ob diese schon beeidigt war oder nicht, das kann daneben nicht entscheidend ins Gewicht fallen, sobald sie nur von einer Person aufgenommen ist, der man die Fähigkeit zu vollständiger und objektiver Wiedergabe zusprechen kann. Mögen hier naturgemäss die Gefahren dann besonders gross sein, wenn die berühmte Vox populi mitspricht und die Massensuggestion ihre Wirkung übt — vorhanden sind sie auch in anderen Fällen. Nach einer anderen Seite hätte der Fall Hilsner Gelegenheit zu Erörterungen geben können. Ob wohl ein rechtsgelehrtes Gericht verurteilt hätte? — trotz der Stellung, die nach Nussbaums Darstellung jedenfalls der Präsident bei der ersten Verhandlung einnahm? Wir glauben es nicht! Darauf aber hinzuweisen, hat v. Liszt (bekanntlich ein entschiedener Kämpfer für die Beibehaltung unseres Schwurgerichtes) unterlassen! Die Nussbaumsche Schrift ist, wie erwähnt, ein durchaus wissenschaftliches, wenn auch jedem Laien verständliches Werk. Seine grosse Bedeutung liegt vor allem nach der allgemeinen kriminalistischen Seite hin. Die — ja gewiss wenig sympathische — Person Hilsners tritt daneben in den Hintergrund. Niemand wird sich aber, nachdem er das Buch gelesen, der Ueberzeugung verschliessen können, dass, einerlei, wie man sich zu einer Persönlichkeit stellt, eine Wiederaufnahme des Prozessesunbedingt erforderlich ist. Umsomehr, als, Nussbaums Angaben zufolge, nach Hilsners Verhaftung in der Polnaer Gegend noch zwei andere Morde und Versuche, Frauen zu vergewaltigen, erfolgten! Mag Hilsner trotzdem schuldig sein oder nicht, — auf Grund dessen, was hier vorgebracht wird, verlangt die Gerechtigkeit zwingend eine ernste, objektive, zuverlässige Nachprüfung! * * * Die Berliner „ Volkszeitung' schreibt unter dem Titel: „Was die Einbildung tut": „Nach dem Urteile Liszts ist das Buch ein klassisches Dokument für die wunderbare und — verderbliche Wirkung von

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