Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Journal
- Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Volume
- 18 (1906)
- Issue
- 3 (3.1906)
- Date
- 1906-03-01
- Page
- Seite 14 (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
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14 („käufliches Subjekt, Hetz- und Tendenz schritt schlimmster Sorte" und dergleichen), so sind die Interpellanten gegen eine Bestrafung freilich durch ihre Immunität gesichert, immerhin dürfen Personen ausserhalb des Hauses gewiss nicht völlig schutzlos gegen Ehrverletzungen durch Abgeordnete bleiben, und indem ich die Loyalität Euer Exzellenz anrufe, bitte ich, meine Erklärung in der Euer Exzellenz geeignet erscheinenden Weise zur Kenntnis des Hauses bringen zu wollen. Berlin, am 19. März 1906. Ergebenst (gez.) Dr. Nussbaum, Rechtsanwalt." * * * Aeusserung'en der Presse zur Revisionsfrag'e. Im „Hamburger Korrespondent" bespricht Dr. Martin Leo das Buch Dr. Nussbaums über den Polnaer Prozess un1 gelangt hiebei zu folgenden Schlussfolgerungen: „Man muss gestehen, dass der Eindruck der Schrift, die überall auf die einschlägigen Stellen des Materiales genau hinweist, durchaus zwingend ist. Wenn Nussbaum im ersten Abschnitte den „Hintergrund des Prozesses" und „Kriminalpsychologisches" bespricht, und später bei der näheren Darstellung der beiden Fälle sieht man förmlich vor Augen, wie Zeugen auftauchen, wie ihre Aussagen sich immer mehr abrunden und vervollständigen, wie immer neues Wesentliches ausgelegt wird, man sieht freiwillig Komitees bei Sammlung von Material, sieht die Parteien im österreichischen Reichsrat, man hört den bekannten Abgeordneten Schneider im niederösterreichischen Landtag von Justizministern reden, die, von Juden bestochen, überführte jüdische Ritualmörder frei Hessen, man sieht vor allem aber bei den Gerichtsverhandlungen das Publikum als mitspielenden Akteur des Trauerspieles und vermisst mehr und mehr wirklich greifbares, zuverlässiges Belastungsmaterial. So ist das G-anze ein Bild, das — jeder ernste objektive Beurteiler wird es u. E. ganz unbeschadet seiner politischen Parteistellung und seines Standpunktes zur Judenfrage anerkennen müssen — um nichts besser ist als die alten Hexenprozesse, bei denen ja auch Suggestion uud Autosuggestion ihre Rolle spielten. Dieses Urteil würde auch dann bleiben, wenn etwa Hilsner doch eines Mordes aus anderen Beweggründen schuldig wäre, denn der Hintergrund bleibt immer der des Ritualmordes. Und ihr Gegenbild erhält die Sache durch Darstellungen — immer verbürgten, aktenmässigen Darstellungen! — von Fällen, wo sonst in jener Gegend derartige unbegründete Anschuldigungen erhoben wurden. So erwies sich zum Beispiel einmal ein angeblich auf-