Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Journal
- Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Volume
- 18 (1906)
- Issue
- 3 (3.1906)
- Date
- 1906-03-01
- Page
- Seite 13 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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13 Tatsachen widerlegt. Die sogenannte „Millionensammlung", die von der „0 e s t e r r e i c h i s c h-I s r a e 1 i t i s c h e n Union" durch das in der Interpellation erwähnte Rundschreiben eingeleitet worden sein soll, beruht auf E r f i n d u n g, was die Interpellanten wissen mussten. Das „Deutsche Volksblatt", dem ihre Behauptung entstammt, ist von der „Union" wiederholt auf Grund des § 19 des Pressgesetzes gezwungen worden, die betreffende Nachricht zurückzunehmen. Uebrigens ist mir die Unrichtigkeit der letzteren seinerzeit von der Union auf Anfrage ausdrücklich bestätigt worden. Unwahr ist andererseits die Behauptung der Interpellanten, dass ich den Justizminister Ruber der Bestechlichkeit geziehen hätte. Nicht ich, sondern der Abgeordnete Schneider hat diesen Vorwurf gegen Ruber erhoben. Ich habe die Aeusserung Schneiders nur wiedergegeben (S. 61), ohne sie mir jedoch zu eigen zu machen; im G-egenteil habe ich sie als „gemeine Verdächtigung" gekennzeichnet (S. 62). Es ist ferner nicht wahr, dass ich „alle jene Zeugen, die gegen Hilsner zeugten, als nicht ganz einwandfreie Persönlichkeiten bezeichnet" und „sie direkt der falschen Zeugenaussage beschuldigt habe." Ich habe nur von einer bestimmten Figur, die in allen Ritualmordprozessen auftritt (Masloff im Konitzer, Mölders im Xantener, Pesak und Lang in den beiden Polnaer Fällen u. s. w.), gesagt, dass diese typische Figur zu allermeist eine nicht ganz einwandfreie Persönlichkeit sei, und jemand einer falschen Zeugenaussage zu beschuldigen, habe ich sogar ausdrücklich abgelehnt (S. 40). Völlig, aus der Luft gegriffen ist die weitere Behauptung der Interpellanten, dass ich alle Justizstellen sowie alle Zeugen, die für Hilsner ungünstig deponiert hätten, beschimpft hätte. Dass ich die beiden Entlastungszeugen (Cerwinka und die Bodansky), die wegen falscher Zeugenaussage verhaftet worden sind, nicht „getadelt habe", ist selbstverständlich, da Zeugen im Rahmen einer kriminalpsychologischen Untersuchung weder zu tadeln noch zu loben, sondern nur ihre Aussagen darzustellen und auf ihren Wert zu prüfen sind. Uebrigens habe ich in der Tat gegen den Schuldigspruch in Sachen Cerwinka, den ich auf S..192 ausdrücklich erwähne, aus den daselbst angegebenen Gründen schwere Bedenken. Was die Bodansky, eine Tante Hilsners, anlangt, so war sie eine altersschwache Person, die eine geradezu läppische Aussage abgab, und zwar zunächst verhaftet, aber alsbald ausser Verfolgung gesetzt wurde, eben weil sich herausstellte, dass sie nicht mehr bei Verstand war. Was soll man da tadeln? Höchstens ihre Verhaftung. Ich habe im Vorstehenden hauptsächlich die positiven Unwahrheiten klarstellen wollen, die in dem mich betreffenden Teil der Interpellation enthalten sind. Was die allgemeinen Beschimpfungen anlangt, mit denen man mich und mein Buch überhäuft