Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Journal
- Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Volume
- 18 (1906)
- Issue
- 3 (3.1906)
- Date
- 1906-03-01
- Page
- Seite 12 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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12 Rechtsanwalt Dr. Arthur Nussbaum in Berlin hat an den Präsidenten des Abgeordnetenhauses, Grafen Vetter, folgende Zuschrift gerichtet: „Euer Exzellenz! Hochgeehrter Herr Präsident! Am 9. März dieses Jahres haben die Abgeordneten Professor Sturm und Genossen eine Interpellation im Abgeordnetenhause eingebracht, in der eine ganze Reihe von tatsächlich unrichtigen und grob beleidigenden Behauptungen über mein Buch „Der Polnaer Ritualmordprozess" enthalten ist. Vor allem wird mein Buch als „auf erwiesenen Fälschungen und Entstellungen beruhend" bezeichnet. Die Interpellanten sprechen diese ungeheuerliche Verdächtigung aus, ohne dafür auch nur die Spur einer tatsächlichen Unterlage zu haben. Mir haben die amtlichen stenographischen Hauptverhandlungsprotokolle, die Aussagen aus der Voruntersuchung, die Anklageschritten, die ärztlichen und chemischen Gutachten, die Haussuchungsprotokolle usw. vorgelegen, alles in wortgetreuer Uebersetzung und (bis auf ganz unwesentliche Ausnahmen) vollständig, nicht etwa exzerpiert. Die Verantwortlichkeit für die Vollständigkeit des Aktenmaterials und die Treue der Uebersetzung trägt der Verteidiger Hilsners, Herr Hof- und Gerichtsadvokat Dr. Aurednicek (vergleiche „Neue Freie Presse" vom 16. März dieses Jahres). Da ich in meinem Buche überall die Quellen angegeben habe, so bedarf es nur einer Vergleichung, um zu erkennen, dass ich mich streng an die Quellen gehalten habe. Die Interpellanten haben eine solche Vergleichung offenbar überhaupt nicht vorgenommen. Ja, sie kennen den Inhalt meines Buches nicht einmal, denn sie werfen mir die Verschweigung von Umständen vor, die ich berichtet habe, und schreiben mir Behauptungen zu, die niemals von mir aufgestellt worden sind. So findet sich die von den Interpellanten vermisste Erwähnung des angeblichen Bestechungsversuches an dem Zeugen Pesak auf Seite 63 und 64 meines Buches, die „Besichtigung der corpora delicti durch unberufene Personen" (Fall Bulova) auf Seite 15 ff. Dass den Prozessakten von unberufener Seite Akten behufs Beeinflussung der tschechisch-medizinischen Fakultät beigelegt sein sollen, habe ich gleichfalls nicht verschwiegen, sondern auf Seite 65 und 66 erörtert. Ob schliesslich, wie die Interpellanten behaupten, ein „Rabbi Bloch" (?) den Geschwornen Broschüren übersandt hat, weiss ich nicht, jedenfalls erwähne ich auf Seite 59, dass die Geschwornen von unberufener Seite mit Zeitungsberichten und Broschüren überschüttet worden seien. Einige andere von den Interpellanten mitgeteilte Tatsachen habe ich deshalb nicht berücksichtigt, weil sie der Wahrheit nicht entsprechen. Dass z. B. die „Judenpresse alle irgendwie für Hilsner günstigen Nachrichten habe veröffentlichen dürfen, ohne konfisziert zu werden", wird durch die S. 61/63 meines Buches angeführten