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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1906-03-01 · 3 (3.1906) · p. Seite 11

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
18 (1906)
Issue
3 (3.1906)
Date
1906-03-01
Page
Seite 11 (sequence 11)
Language
German
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11 -es wohl, wenn ich erzähle, wie ich mit dieser Sache in Verbindung gekommen bin. Vor längerer Zeit ist eine seither verstorbene Wiener Persönlichkeit an mich mit der Frage herangetreten, ob ich mich mit dem Materiale des Hilsner-Prozesses befassen möchte. Da mir hiezu die Zeit mangelte, empfahl ich .selbst den von mir sehr geschätzten und für geeignet erachteten Rechtsanwalt Dr. Arthur Nussbaum. Als dieser sein Buch vollendet hatte, legte er es mir im Drucke vor; nun erst las ich es und nun erst schrieb ich dazu das Vorwort auf Grund des ^empfangenen Gesamteindruckes. Niemals ist von irgend jemandem versucht worden, mich in irgend einer anderen Weise zu Gunsten des Buches zu beeinflussen. Wo da die Täuschung, die Irreführung, der Müssbrauch meines Namens liegen soll, ist mir absolut unerfindlich. Wie Herr Dr, Nussbaum bei Abfassung des Buches, so bin auch ich bei Abfassung des Vorwortes nur der eigenen wissenschaftlichen Ueberzeugung gefolgt." Dr. Aurednicek richtete am 16. März folgende Zuschrift .an die Redaktion der „N. Fr. Pr.M : „Verehrliche Redaktion! In einer am 9. d. M. im Abgeordnetenhause von dem Abgeordneten Professor Sturm und Genossen eingebrachten, an Se. Exzellenz, den Herrn Leiter des Justizministeriums gerichteten Interpellation, welche sich mit dem von dem Rechtsanwälte Doktor Arthur Nussbaum in Berlin verfassten Buche „Der Polnaer Ritualmordprozess" beschäftigt, wird es als selbstverständlich bezeichnet, dass ich als Verteidiger Leopold Hilsners nur alle jene Momente ins Auge gefasst und für Herrn Dr. Nussbaum nur jene Akten exzerpiert hätte, die mir für Hilsner günstig erschienen, so dass diese Aktenstücke Herrn Dr. Nussbaum unter gar keinen Umständen ein richtiges Bild über die Verhandlung geben konnten und der Verfasser nur einseitig unterrichtet worden sei. Diese Behauptung der Interpellanten steht schon mit der von Herrn Dr. Nussbaum seinem Buche vorausgeschickten, von den Interpellanten verschwiegenen Bemerkung, dass seine Darstellung des Polnaer Prozesses im wesentlichen auf einer zuverlässigen und von mir kontrollierten Uebersetzung der Strafakten, insbesondere der amtlichen stenographischen Hauptverhandlungsprotokolle beruhe, in grellstem Widerspruche. Dieselbe ist tatsächlich auch ganz willkürlich. Denn das Herrn Dr. Nussbaum vorgelegene Aktenmaterial umfasste die sämtlichen in der Voruntersuchung aufgenommenen Protokolle und die beiden stenographischen Hauptverhandlungsprotokolle in Kuttenberg und Pisek — im vollen Wortlaute, also keineswegs in Exzerpten. Für die Vollständigkeit des Aktenmaterials und die ITreue der Uebersetzung stehe ich ein. - In vorzüglicher Hochachtung Dr. Z. Aurednicek."

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