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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1906-02-01 · 2 (2.1906) · p. Seite 23

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
18 (1906)
Issue
2 (2.1906)
Date
1906-02-01
Page
Seite 23 (sequence 23)
Language
German
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23 kung der reaktionären Gruppen jeglicher Couleur zu erwarten ist. Dem gegenüber steht jedoch die absolute Gewissheit, dass auch die freiheitlichen Parteien gleich im ersten Ansturm einen wesentlichen Machtzuwachs erfahren werden und dass in weiterer Folge das allgemeine Wahlrecht seine erzieherische Wirksamkeit im Sinne einer fortschreitenden Aufklärung der Massen üben werde. Und damit allein kann eine dauernde Besserung der Lage der österreichischen Juden erreicht werden. Es ist unsere Sache nicht, wie dies lange Jahre in eitler Selbstbetörung geschehen ist, uns ungerufen und blindlings für den Besitzstand der einen oder anderen nationalen Partei aufzuopfern, ohne dafür den geringsten Dank zu ernten. Wir verweisen nur auf das Beispiel der deutschen Gemeinbürgschaft, welche um nationaler Linsengerichte willen alle freiheitlichen Bestrebungen verleugnet und uns Juden oft genug zugemutet hat, unsere Stimme deutschvolklichen oder deutschvölkischen Antisemiten zu geben. Wohl aber ist es die Aufgabe der jüdischen Wählerschaft, die Bildung und Erstarkung grosser freiheitlicher Parteien zu fördern, welche nicht aus Liebe zu den Juden, wohl aber aus Liebe zur Freiheit und Gerechtigkeit mit den allgemeinen, staatsbürgerlichen Rechten auch die Rechte der der Juden verteidigen. Indern wir diese Richtlinie feststellen, wollen wir die Nützlichkeit, ja sogar die Notwendigkeit einer direkten Vertretung der jüdischen Interessen im Reichsrate durch jüdische Abgeordnete nicht verkennen. Wo immer es möglich ist, solche Abgeordnete zu entsenden, soll die Gelegenheit nicht versäumt werden. Aber es wäre ein verhängnisvoller Fehler, wenn diese jüdischen Abgeordneten statt allgemein freiheitliche Grundsätze und statt die Interessen der jüdischen Gesammtheit, die ja mit jenen zusammenfallen, zu vertreten, nur den Standpunkt einzelner Parteien innerhalb des Judentums zum Ausdrucke brächten. Die Wahlreform des Kabinets Gautsch hat die von zionistischer und jüdisch-nationaler Seite geforderte Judenkurie so wenig bewilligt wie die von den Wiener Freisinnigen aufgestellte Forderung des Proportional-Wahlrechtes. Dennoch dürfte nach der neuen Wahlordnung eine grössere Zahl jüdischer Abgeordneter entsendet werden als bisher. Die Lostrennung der städtischen Wahlbezirke von den ländlichen sichert den galizischen Juden auch weiterhin die bisherigen fünf Mandate, von denen nur zu wünschen wäre, dass sie kraft des freien Volkswillens und nicht kraft der Diktatur des berüchtigten, polnischen Landeswahlkomitees besetzt würden, wie denn überhaupt die Emanzipation der jüdischen Wählerschaft Galiziens von der Hungerpeitsche des Polenklubs nur mit Freude zu begrüssen wäre. Nur darf man nicht in das andere Extrem verfallen und den Ruthenen die nationalen Kastanien aus dem Feuer holen wollen. Es ist ferner möglich, dass auch das zweite, der Stadt Czernowitz eingeräumte

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