Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Journal
- Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Volume
- 18 (1906)
- Issue
- 2 (2.1906)
- Date
- 1906-02-01
- Page
- Seite 22 (sequence 22)
- Language
- German
- Belongs to
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21 wegen anzustrengen, ist schon in höchstem Masse lehrreich und beweist nur von neuem die von Goethe ausgesprochene Wahrheit: „Ein Volk wird niemals klug, ein Volk wird niemals alt, ein Volk beibt ewig jung"; das heisst, ein Volk bleibt ewig gewissen suggestiven Elementen leicht zugänglich. Allein Aufgabe der Rechtspflege ist und bleibt es, diese suggestiven Elemente nicht Herren werden zu lassen in den Gerichtsverhandlungen. Sollte das Nussbaum'sche Buch die indirekte Veranlassung zur Wiederaufnahme des Verfahrens abgeben, dann würde dem Verfasser ein doppelter Lohn für seine Mühe winken. J. K. Das allgemeine Wahlrecht und die Juden. Ueber die Wahlreform des Herrn von Gautsch ist unmittelbar nach ihrer Geburt heftiger Streit entbrannt. Der Kuhhandel um ein paar Mandate mehr oder weniger, den Deutsche und Slaven schon vorher in den diversen Ministerbureaus betrieben, wird nun auf offenem Markte fortgesetzt. Das Prinzip des allgemeinen Wahlrechtes, das zum erstenmale die reaktionären Wälle des alten Oesterreich durchbrechen soll, lässt die nationalen Parteien vollkommen kalt; ihr einziges Bemühen ist darauf gerichtet, durch Künsteleien in der Wahlkreiseinteilung das gleiche Wahlrecht in ein möglichst ungleiches zu verwandeln. Wir Juden haben an diesem kleinlichen Schacher nicht das mindeste Interesse; aber in Zukunft wird man uns mit dem beliebten Vorwurfe, dass gerade wir aus der Politik ein Geschäft machen, vom Leibe bleiben müssen, und wenn man ihn dennoch gegen uns erheben sollte, so werden wir ihn mit Zinsen zurückgeben können. In treuer Befolgung des Grundsatzes, dass die Juden überall und jederzeit allen politischen und kulturellen Fortschritt zu fördern haben, weil mit jeder Erweiterung der Volksrechte und der Volksbildung auch unsere staatsbürgerlichen Rechte gefestigt und die gegen uns verbreiteten Vorurteile vermindert werden, begrüssen wir die Einführung des allgemeinen Wahlrechtes in Oesterreich als einen entscheidenden Schritt nach vorwärts. Mit der Heranziehung der bis jetzt unterdrückten Volksschichten zum öffentlichen Leben erhoffen wir eine Abschleifung der nationalen Gegensätze, unter denen gerade unsere Glaubensgenossen so schwer zu leiden hatten, und eine bestimmtere Differenzierung der politischen Parteimeinungen. Mit anderen Worten: die Bedeutung der nationalen Oliquen wird abgeschwächt, jene der politischen Parteien erhöht werden. Wer gewohnt ist, seinen politischen Kalkül nur von heute auf morgen autzustellen, wird dem ersten, aus allgemeinen Wahlen hervorgehenden Volkshause mit einiger Besorgnis entgegen blicken müssen, denn es ist bei dem gegenwärtigen Stande der allgemeinen Volksbildung zweifellos, dass zunächst eine wesentliche Verstär-