Mannheim
Compact Memory

Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1906-02-01 · 2 (2.1906) · p. Seite 21

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
18 (1906)
Issue
2 (2.1906)
Date
1906-02-01
Page
Seite 21 (sequence 21)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/9756662-9603423-9603461--1325-9603482
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

dauerliches Ende fand, einen bisher nur zu stark sinnfälligen Beweis geliefert. Allerdings ist die Ritualmordanklage schliesslich fallen gelassen worden, so dass nur eine Beschuldigung auf Mord übrig blieb. Allein auch hiefür lag ein so anfechtbares Beweismaterial vor, dass der Spruch der Geschwornen, der den Angeklagten des Mordes für schuldig erkannte, jedem Juristen sich als völlig unbegreiflich darstellen musste. Das Todesurteil ist denn auch wirklich nicht vollstrekt worden, so dass in diesem Falle wenigstens das Furchtbarste, nämlich ein Justizmord, noch verhütet werden konnte. Aber mit diesem vorläufigen Abschluss jenes unglückseligen Vorganges kann sich das öffentliche Gewissen nicht beruhigen. Es heischt gebieterisch Aufhellung der dunkel gebliebenen Einzelheiten, die jenen verhängnisvollen Spruch der Geschwornen herbeigeführt hatten. Dieser in gleicher Weise sittlich gebotenen, wie psychologisch notwendig gewordenen Aufgabe hat sich ein Berliner Rechtsanwalt Dr. Arthur Nussbaum in einem soeben erschienenen Buche: „Der Polnaer Ritualmordprozess" (Verlag A. W. Hayn's Erben Berlin) unterzogen. Der Verfasser hat auf aktenmässiger Grundlage den Prozess zum Gegenstand einer kriminal-psychologischen Untersuchung gemacht und damit vom Hause aus die zur Entscheidung drängende Frage aus dem engen Rahmen juristischer Kasuistik auf eine unvergleichlich höhere — man möchte sagen — erkenntnistheoretische Betrachtungsebene gehoben. Kein Geringerer als der berühmte Berliner Strafrechtslehrer Professor v. Liszt hat auf diese Seite der Darstellung in dem Geleitworte aufmerksam gemacht, das er dem Buche auf seinen Weg in die Oetfentlichkeit mitgegeben. Ausdrücklich als einen sehr bemerkenswerten Beitrag zur Psychologie der Aussage bezeichnet Herr v. Liszt dieses Nussbaum'sche Büch, und in diesem Umstände erblickt er ein nicht zu unterschätzendes Verdienst des Verfassers. Auf die amtlichen Zeugenaussagen gestützt, weist Herr Dr. Nussbaum Schritt für Schritt die Macht der Suggestion nach, wie die im Volksaberglauben wurzelnden Vorstellungsbilder bei den Zeugenaussagen beeinflussend mitwirken, dann teste Form annehmen, bis schliesslich die Erzeugnisse einer erhitzten Einbildungskraft als wahrgenommene Tatsachen sich in der Erinnerung wiederspiegeln. Unter der psychologischen Behandlungsmethode, die Herr Dr. Nussbaum diesem Prozesse hat zuteil werden lassen, ist dieser Polnaer Rechtsfall geradezu ein Musterstück für praktische Kriminalpsychologie geworden, gleich erziehend und gleich belehrend für den Kriminalisten wie tür den Psychologen. Aber auch der Kulturgeschichtsforscher wird beim Studium dieses Buches nicht leer ausgehen. Denn schon die Tatsache an und für sich, dass es noch im Jahre 1900 möglich war, in einem Kulturlande wie Böhmen einen Ritualmordprozess von Staats-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.