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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1906-02-01 · 2 (2.1906) · p. Seite 19

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
18 (1906)
Issue
2 (2.1906)
Date
1906-02-01
Page
Seite 19 (sequence 19)
Language
German
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19 der Abgeordnete Schneider den damaligen Justizminister Ruber aufgesucht und ihm einen im „Deutschen Volksblatt" veröffentlichten Brief des Prager antisemitischen Redakteurs Husek vorgelegt, in dem er, Schneider, aufgefordert wurde, sich unverzüglich zum Justizminister zu begeben und die Entsendung einer unparteilichen Gerichtskommission zu fordern, weil der angeblich jüdische Bezirksrichter Reichenbach nicht verlässlich sei. Statt den Ueberbringer eines Briefes, in dem die Amtsehre eines Richters verunglimpft wurde, zur Türe hinauszuwerfen, erliess der Justizminister eine Verfügung, auf Grund welcher der Kuttenberger Untersuchungsrichter die verhängnisvolle Frage vom 17. April an die Gerichtsärzte von Polna richten musste. Mit welchen Mitteln ist es dem Abgeordneten Schneider gelungen, worin er sich berühmt, „dem Justizminister unmöglich zu machen, den Ritualmord totzuschweigen? Darüber geht eine dunkle Sage, auf die in der Interpellation Straucher, wie in der „Oesterreichischen Wochenschrift" vom 2. Februar scharf hingewiesen wird. Kurz vor der Entdeckung des Mordes von Polna war das Verfahren wegen eines Sittlichkeitsdeliktes, begangen von dem Sohne eines bekannten Wiener Grossindustriellen, ohne jeglichen Beschluss durch eine Verfügung von oben eingestellt worden. Man kennt genau alle Personen, die bei dieser Einstellung mitgewirkt haben, und weiss auch, warum die Justiz plötzlich ein Auge zudrückte. Auch der Abgeordnete Schneider kannte diese Angelegenheit, und es wird behauptet, dass diese Kenntnis ihm das Mittel verschaffte, den Justizminister zu seinem Willen zu zwingen undspäter auszurufen: „Ob nicht der Justizminister wieder Geld eingesteckt hat?" Diese Angelegenheit bedarf der Aufklärung. Die Ritualmordaffäre von Polna bedarf ihrer nicht mehr. Nach dem streng sachlichen Werk von Dr. Artur Nussbaum, dem Prof. Franz v. Liszt ein empfehlendes Vorwort mitgegeben hat, ist „der Polnaer Ritualmordprozess" ein Kapitel unserer Kulturgeschichte geworden, dem niemand mehr ein Jota zufügen kann. Das politische Interesse der Antisemiten und der tschechischen Radikalen, für die das Urteil ja ein Sieg über die „Deutschen" war, kann noch eine Zeitlang die Sühnung des am Schuster Hilsner begangenen Justizmordes aufhalten, aber nicht mehr verhindern. Der Anteil, den die Oeffentlichkeit an dem Verurteilten nimmt, ist zwar nicht sehr gross, wie denn auch Hilsner nicht weniger als eine erfreuliche Erscheinung ist, aber der Fleck auf der österreichischen Justizpflege ist es, der abgewaschen werden muss. Diese Reinigungsprozedur wird ein doppeltes Ergebnis haben: die Befreiung des unschuldig verurteilten Hilsner und — die Verantwortung des derzeitigen zweiten Präsidenten des obersten Gerichtshofes, Dr. v. Ruber. 2*.

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