Mannheim
Compact Memory

Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1906-02-01 · 2 (2.1906) · p. Seite 18

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
18 (1906)
Issue
2 (2.1906)
Date
1906-02-01
Page
Seite 18 (sequence 18)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/9756662-9603423-9603461--1322-9603479
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

18 Dr. v. Ruber and der Polnaer Ritualmordprozess. Die „Frankfurter Zeitung" schreibt über die in der Interpellation Dr. Straucher und Genossen berührten Vorwürfe, die gegen den ehemaligen Justizminister Dr. v. Ruber erhoben werden: Diese Anschuldigungen wurden erhoben vom antisemitischen Abgeordneten Schneider am 28. April 1899 und am 5. November 1904 im niederösterreichischen Landtag gerufen: „Ob nicht wieder der Justizminister Geld eingesteckt hat? Der Justizminister Ruber ist auch bestochen, ich werde ihm schon zeigen!" Und am 5. November 1904 erklärte derselbe Schneider, man verfolge ihn, „weil ich den Juden nicht nachgegeben habe und es dem Minister Ruber unmöglich gemacht habe, den Polnaer Ritualmord und andere Ritualmorde totzuschweigen. Wie er ihm das unmöglich gemacht habe, erfahren wir aus der „Oesterreichischen Wochenschrift", in der folgendes mitgeteilt wird: Am I. April 1899 war in Polna die unverehelichte Agnes Hruza ermordet aufgefunden worden. Die eingehenden Untersuchungen in mehreren Verhandlungen ergaben endgültig einen Sexualmord. Ein Gutachten der Gerichtsärzte vom 6. April 1899 hatte eine Halswunde als Todesursache erwähnt, ohne mit einem Worte einen auffallenden Blutmangel der Leiche oder irgend ein Symptom zu erwähnen, das nach dem in jener Gegend verbreiteten Ritualmordaberglauben auf ein derartiges Delikt hingewiesen hätte. Am 17. April aber richtete der Kuttenberger Untersuchungsrichter an das Bezirksgericht Polna das Ersuchen, die Gerichtsärzte zu befragen, ob nicht etwa bei der Leiche auffällig wenig Blut gefunden worden sei. Das Ersuchen wurde motiviert mit Nachrichten über den Mangel und die Wegschaffung des Blutes, welche Meinung augenfällig nur zur Beunruhigung der breiteren Volksschichten beitrage. Von diesem Tage an bewegte sich die Untersuchung wie das Verfahren gegen einen gewissen Hilsner ganz im Geleise der üblichen Ritualmordprozesse. Die antisemitische Partei nahm die Sache in die Hand, veranstaltete, ohne von der Behörde behindert zu werden, eine eigene Untersuchung, bearbeitete die ganze Bevölkerung und die Geschwornen. Hilsner wurde in Kuttenberg in der Tat wegen Ritualmordes zum Tode verurteilt und als nach einem Gutachten der Prager medizinischen Fakultät die Ritualmordklage nicht mehr aufrechterhalten werden konnte, der Prozess also erneuert werden musste, in Pisek zum zweiten Mal wegen Beihilfe, diesmal aber an einem Sexualmord zum Tode verurteilt, dann zu lebenslänglichem Zuchthaus begnadigt. Er verbüsst noch jetzt diese Strafe. Die entscheidende Wendung in der Sache Hilsner ist zwischen dem 6. und 17. April 1899 eingetreten. Am 13. April 1899 hat

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.