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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1906-02-01 · 2 (2.1906) · p. Seite 15

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
18 (1906)
Issue
2 (2.1906)
Date
1906-02-01
Page
Seite 15 (sequence 15)
Language
German
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15 von dem rühmlichst bekannten, hervorragenden deutschen Strafrechtslehrer Dr. Franz v. Liszt einer kritischen Besprechung unterzogen und ist mit dessen „Vorwort" versehen erschienen. Liszt schliesst dieses sein Geleitswort wie folgt: „Und so möchte ich das gründliche Studium der Schrift den Gebildeten aller Kreise, ganz besonders aber unseren deutschen Strafrechtspraktikern, wärmstens empfehlen. Es ist keine Tendenzschrift, was der Verfasser uns geliefert hat, sondern eine nüchterne, streng wissenschaftliche, überall auf dem Akteninhalt fussende Darstellung eines der interessantesten und lehrreichsten Prozesse aus dem letzten Viertel des 19. Jahrhunderts." Indem Liszt den Schuldspruch der Geschwornen als „kaum begreiflich" bezeichnet und auf die traurige „Tätigkeit" der bekannten privaten Untersuchungskommission in der Strafsache gegen Hilsner wegen Ermordung der Agnes Hruza hinweist, wird es nach der aktenmässigen Darstellung der Dr. Nussbaum'schen Schrift zur Gewissheit, dass die gegen Leopold Hilsner durchgeführten Strafprozesse Tendenzprozesse schlimmster Art gewesen sind, dass eine arge und wüste Agitation mit unlauteren Mitteln „gearbeitet" hat — dass verwerfliche Vorurteile und künstlich konstruierte, erlogene Beweismittel den Gang der Strafprozesse sowie die Organe der Strafrechtspflege in ganz unstatthafter, ja gesetzwidriger Weise beeinflusst haben — dass die von aussen und von langer Hand geschürte Aufreizung — unter Duldung der staatlichen Organe — eine geradezu schrankenlose, umfassende, raffinierte Agitation der antisemitischen Presse entfesselt hatte, der bekannte, speziell österreichische Antisemitismus sich dieser Justizsache bemächtigte, die Mär der erlogenen Ritualmorde gewissenlos verbreitete, in Flugblättern, bildlichen Darstellungen, Ansichtspostkarten u. dgl. Presserzeugnissen weite Bevölkerungskreise authetzte, dass infolgedessen sogar vielfach Ausschreitungen und Exzesse gegen Juden verübt worden sind, und dass so weit und breit eine höchst ungesunde Atmosphäre erzeugt und die Phantasie der Bevölkerung, namentlich der bezeichneten Gegenden, wild erregt worden ist, aber auch die Leidenschaften und abergläubischen Vorstellungen vieler Bevölkerungsklassen aufgepeitscht wurden. Es ist aut Grund des aktenmässig gelieferten Nachweises in der Dr. Nussbaum'schen Schrift gewiss, dass Geschworne und Zeugen, aus diesen Volkskreisen entnommen, voreingenommen und beeinflusst gewesen, unter der Macht der geschaffenen Suggestionen, unter Vorurteilen und Wahnvorstellungen gestanden sind und gehandelt haben und dass die zur Uebung eines gerechten Richteramtes so notwendige Objektivität und Unparteilichkeit bei den Gerichtsverhandlungen und bei der Fällung des richterlichen Verdiktes bedauerlicherweise gänzlich gefehlt haben. So ist der zur Todesstrafe wegen angeblicher Vorübung zweier Mordtaten verurteilte, aber bezeichnenderweise begnadigte — und dies zu lebenslänglicher

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