Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Journal
- Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Volume
- 18 (1906)
- Issue
- 2 (2.1906)
- Date
- 1906-02-01
- Page
- Seite 16 (sequence 16)
- Language
- German
- Belongs to
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16 schwerer Kerkerstrafe verurteilte — Leopold Hilsner das Opfer eines furchtbaren Justizirrtums geworden! Das öffentliche Rechtsbewusstsein ist aufgerüttelt — und was früher die Ansicht vieler gewesen, was Tausende und Abertausende gerecht, unparteiisch und vorurteilsfrei denkender Menschen vertreten und verfochten haben, dass nämlich Leopold Hilsner unschuldig verurteilt worden ist — ist jetzt zur Gewissheit geworden. Eine entscheidende Voraussetzung und — sowohl von dem Staatsanwalt wie von den Geschwornen akzeptierte — Tatsache für die Verurteilung Leopold Hilsners ist seine Mitschuld an dem ihm zur Last gelegten Verbrechen, also die Mittäterschaft und Mitwirkung noch anderer Personen; aber warum haben seit nun mehr als tünf Jahren die hiezu berufenen und verpflichteten staatlichen Behörden nicht nach den Mitschuldigen Hilsners geforscht und gesucht? Die Revision der Strafsachen Hilsners ist unabweisbar geworden, wird nun im Namen der Gerechtigkeit gefordert! Die Aufhellung vieler dunkler Punkte und unaufgeklärter Vorgänge bei der Einleitung und Durchführung der Strafuntersuchungen in causa Agnes Hruza und gegen Leopold Hilsner mus endlich erfolgen. Die österreichische Justiz darf ihr Ehrenschild nicht beflecken lassen, muss vielmehr solches blank erhalten! Man darf nicht ungestraft die Amtsehre eines österreichischen Justizministers verunglimpfen! Ein österreichischer Justizminister kann auch nicht die gegen seine beschworene Amts- und Dienstpflicht gerichteten schweren Anschuldigungen ruhig hinnehmen oder vornehm ignorieren. Der Grund oder Ungrund, die Stichhältigkeit oder die Grundlosigkeit der von dem Abgeordneten Ernst Schneider gegen den. ehemaligen k. k, Justitzminister Doktor Ignaz Edlen v. Ruber in den offenen Sitzungen des niederösterreichischen Landtages wiederholt (vom 28. April 1899 und vom 5. November 1905) erhobenen schweren Beschuldigungen muss erhoben und beweiskräftig festgestellt werden. Diese Beschuldigungen haben auch in den öffentlichen Blättern („Neue Freie Presse" vom 26. Jänner 1906, Dr. Blochs „Oesterreichische Wochenschrift" vom 11. und? Februar und mehrere andere Nummern) Verbreitung gefunden und die „Neue Freie Presse" wirft folgende Frage auf: „Sollte eine Einwirkung aus jener höheren Sphäre auf den Gang des Prozesses erfolgt sein?" Das ist ein dunkler Punkt, welcher noch der Aufklärung bedarf und sie vielleicht dereinst finden wird. An der Spitze der Justizverwaltung stand damals der Justizminister Dr. v. Ruber." Auch die „Wiener Sonn- und Montags-Zeitung" hat sich dieser Frage bemächtigt (siehe Nummern vom 22. und 29. Jänner 1906, sowie vom 5. und 12. Februar) vertritt energisch den Revisionsstandpunkt und bringt beachtenswerte Aufklärungen. Das Morgenblatt der „Neuen Freien Presse" vom Sonntag den 11. Februar 1906, Nr. 14.896, publiziert aus der Feder eines