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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1906-02-01 · 2 (2.1906) · p. Seite 14

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
18 (1906)
Issue
2 (2.1906)
Date
1906-02-01
Page
Seite 14 (sequence 14)
Language
German
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H dass der Geschworne hiezu geeignet ist. Es wäre ein harter, nicht zu verwindender Schlag für die Freiheit der einzelnen Staatsbürger und für die Pressfreiheit, wenn man den Geschwornen die politischen und die Pressdelikte entziehen und an die Staatsrichter ausliefern würde; diese taugen hiezu absolut nicht; aber für die anderen — sogenannten gemeinen — Delikte halte ich die Geschwornen nicht ausreichend. Möge die Justizverwaltung fortfahren, an der Ausbildung, Kräftigung und Hebung unseres Richterstandes zu arbeiten, möge sie aus der papierenen Unabhängigkeit eine wirkliche Unabhängigkeit unserer Staatsrichter machen, möge sie unseren Richtern jenes Ansehen und jene Stellung verschaffen, welche sie beanspruchen können und wahrlich im ganzen und grossen auch verdienen. Eine Anfrage an den Justizminister. In der Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 13. Februar 1906 haben die Abgeordneten Dr. Straucher und Genossen an den Leiter des k. k..Justizministeriums Dr. Klein folgende Interpellation gerichtet: „Die jüngst von Dr. Artur Nussbaum, Rechtsanwalt in Berlin, veröffentlichte Schrift: „Der Polnaer Ritualmordprozess", eine kriminalpsychologische Untersuchung auf aktenmässiger Grundlage, hat in weiten Kreisen berechtigtes Aufsehen hervorgerufen; denn sie gelangt nach gründlichster Prüfung der gegen den jüdischen Schustergesellen Leopold Hilsner erhobenen Anklage wegen Ermordung der am 1. April 1899 im Bfezinawalde bei Polna tot aufgefundenen Agnes Hruza sowie wegen Ermordung der Marie Klima, eines Mädchens aus Ober-Wieznitz bei Polna, das seit dem 17. Juli 1898 verschwunden war und der man ein am 27. Oktober 1898 im „Herrschaftlichen Walde" bei Polna gefundenes Skelett zuschrieb, auf Grund vorurteilsfreier, wissenschaftlicher Studien der bezüglichen Strafakten, ferner der Hauptverhandlungsprotokolle über die Schwurgerichtsverhandlungen im September 1899 in Kuttenberg und im Oktober, bezw. November 1900 in Pisek, endlich eines weiteren, in der vorzitierten Schrift genau bezeichneten authentischen Quellenmaterials zum zwingenden Schlüsse, dass die am 14. November 1900 vom Schwurgerichte in Pisek erfolgte Schuldigsprechung des Leopold Hilsner wegen Ermordung der vorbenannten Mädchen Agnes Hruza und Marie Klima und dessen Verurteilung zum Tode ein grauenvoller Justizirrtum, eine furchtbare Verirrung menschlicher Justiz ist, und dass es als eine unabweisbare sittliche Pflicht betrachtet werden müsse, aus Gründen der Gerechtigkeit und Humanität diesen grauenvollen Justizirrtum zu sühnen. Das bezeichnete Buch Nussbaums — herausgegeben Berlin 1906, Druck und Verlag von A. W. Hayns Erben - wurde

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