Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Journal
- Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Volume
- 18 (1906)
- Issue
- 2 (2.1906)
- Date
- 1906-02-01
- Page
- Seite 9 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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entfernen sehen; Hilsner sei neben der Klima gegangen und habe die linke Hand auf ihrer Schulter gehalten. Der Wahnwitz dieser Aussage lag auf der Hand. Da sie nur aus der Vorstellung des Ritualmordes zu erklären war, wagte der Staatsanwalt nicht, sie für die Anklage zu verwerten. Allerdings äusserte er sich darüber in einer so gewundenen Art, dass die Geschwornen gleichwohl die Aussage als wahr hinnehmen konnten und auch hinnahmen. Dass die von den Belastungszeugen bekundeten Wahrnehmungen nur Trugbilder, nur Eingebungen einer erregten Phantasie waren, erwies sich mit aller wünschenswerten Klaiheit dadurch, dass Hilsner sich am 17. Juli 1898 gar nicht in Polna oder Zhor, sondern in dem von Polna 17 km entfernten Iglau aufgehalten hatte. Er war nämlich seit Anfang Juni 1898 auf der Wanderschaft gewesen, war Mitte Juli nach Iglau gelangt und hatte am 17. Juli von dem Vorsteher der dortigen jüdischen Gemeinde ein Almosen erhalten, worüber sich eine Eintragung in dem Gemeinde-Armenbuch fand. Der Staatsanwalt musste wohl oder übel diesen Beweis als stichhaltig anerkennen, er suchte aber den Tatbestand jetzt so zu konstruieren, dass Hilsner das Almosen frühmorgens erhalten habe und sodann rascli nach Polna gegangen sei, wo ein Zeuge ihn schon um halb 12 Uhr vormittags gesehen haben wollte. Ueber das Zeugnis zweier (christlicher) Mädchen, die bekundeten, mit Hilsner noch am Nachmittage desselben Sonntags in Iglau gesprochen zu haben, setzte sich die Anklagebehörde mit einer unbegreiflichen Leichtherzigkeit hinweg. Aber freilich war die staatsanwaltliche Hypothese schon wegen der in Betracht kommenden zeitlichen und räumlichen Verhältnisse ein Ding der Unmöglichkeit. Es fanden sich zwar noch einige Zeugen, unter ihnen Pesak, die den Angeklagten in der Zeit nach dem 17. Juli 1898 mehrfach nahe der späteren Fundstelle des Skeletts gesehen haben wollten, und der Staatsanwalt vermeinte auch hierin einen Verdachtsmoment zu finden, weil das Skelett angeblich mit mehreren verschiedenen Schichten Reisig und Moos bedeckt war und daraus auf eine wiederholte Bedeckung geschlossen wurde. Aber letztere war durchaus nicht erwiesen, und jede einzelne der Aussagen in mehr als einer Hinsicht angreifbar. Indessen kommt es darauf wenig an, denn dieses Verdachtsmoment, wenn es ein solches sein soll, ist so schwach, dass es sich nicht lohnt, darüber viel Worte zu verlieren. Weiteres Beweismaterial lag nicht vor. Trotz alledem wurde Hilsner auch im Falle Klima des Mordes angeklagt und zum Tode verurteilt! Wer noch eines menschlichen Gefühles fähig ist, muss angesichts solcher Verblendung von wahrem Grauen erfasst werden. Nicht minder bestätigte im Falle Hruza das zweite Schwurgericht den Wahrspruch des ersten, und diesesmal versagte der Kassationshof der* vom Verteidiger abermals eingelegten, allerdings