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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1906-01-01 · 1 (1.1906) · p. Seite 28

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
18 (1906)
Issue
1 (1.1906)
Date
1906-01-01
Page
Seite 28 (sequence 33)
Language
German
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2« Zuschriften aus Mitgliederkreisen. Vorschläge zur Reform des Wahlrechtes für die israelitische Kultusgemeihde Wien, von S. M e i s e 1 s, Obmaun des Vereines Machsike Hadath, IL, Obere Augartenstrasse 40. Die Frage des Wahlrechtes beschäftigt gegenwärtig wie kaum zu irgend einer Zeit das ganze Interesse des politischen Lebens. Diesem Umstände ist es wohl auch zu danken, dass über Anregung der Vertretung des IT/XX. Bezirkes sämtliche Bezirkskommissionen veranlasst worden sind, diesen Gegenstand in Beratung zu ziehen. Indem ich hierdurch meine Vorschläge den verehrlichen Bezirkskommissionen beziehungsweise Vereinen zur geneigten Erwägung mir zu unterbreiten er'aube, halte ich mich zugleich verpflichtet, sowohl die mir dabei massgebenden Gesichtspunkte in Kürze anzuführen, als auch die Gründe anzugeben, welche mir die bisher nach der Richtung aufgetauchten Vorschläge als unannehmbar erscheinen lassen. In einer Zeit, in der das allgemeine Rechtsbewusstsein so weit gediehen ist, dass es nicht wie bisher das Wahlrecht in die politischen Vertretungskörper des Staates an materielle Leistungen von ausschliesslich einer bestimmten Kategorie knüpft, kann es kaum irgend einem Zweifel begegnen, dass das Wahlrecht in den Vorstand der israelitischen Kultusgemeinde nicht von Gesichtspunkten niederer Art und getrübteren Rechtsbewusstseins getragen sein darf. Ein Widerstreben wäre ausserdem hier ganz verfehlt und müsste notwendig nur zu Versuchen führen, dasselbe auf dem Wege des politischen Kampfes zu brechen, dessen siegreicher Ausgang kaum zweifelhaft erscheinen kann. Andererseits sollen aber auch die Grundsätze der Billigkeit nach oben hin nicht ausser Acht bleiben. Dies vorausgeschickt, erscheinen mir die bisher aufgetauchten Vorschläge nicht annehmbar, weil sie: a) einen allgemeinen und durchschlagenden Gesichtspunkt vermissen lassen und daher nur zu neuen Reibungen führen müssten; b) weil der Vorschlag von bezirksweisen Wahlen den ganz zufälligen Umstand des örtlichen Wohnsitzes zu einer prinzipiellen Bedeutung erhebt, der ihm keineswegs zukommt und ausserdem für geeignete Kandidaten auch bisher aus diesem Umstände kein ersichtliches Hindernis herzuleiten war; c) weil der auf Einführung einer obligatorischen 10 Kronen- Steuer und die damit verbundene Erweiterung des Wahlrechts abzielende Vorschlag ausser Acht lässt : 1. dass die Eintreibung dieser Steuer eine grosse Zahl von Exekutionen erforderlich machen wird, und zwar gerade in jenen Schichten der Bevölkerung, die auf wirtschaftliche Schonung besonderen Anspruch haben;

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