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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1906-01-01 · 1 (1.1906) · p. Seite 26

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
18 (1906)
Issue
1 (1.1906)
Date
1906-01-01
Page
Seite 26 (sequence 31)
Language
German
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26 Zahl von Gelehrten zugäu glich sei und deshalb auch nur von wenigen Juden in seinen Quellen studiert werde, wegen der Schwierigkeit der Kontrolle der Schwindel gelehrter Iudusrieritter besonders breit mache. Er ersuchte auch, ihn nicht als Sachverständigen im Prozess Rohling gegen Bloch zu bestellen, da er sieh gegen Rohling aussprechen müsse, was ihm bei ihrer langjährigen Freundschaft peinlich sei. Und den Doktor Ecker in Münster, eine andere „Talmudautorität" brandmarkte Prof. Bickell als „Industieritter". Wien. (Die Geschichte einer Ernennung.) Die Zeit schreibt: Im Landesgericht wird gegenwärtig eine merkwürdige Geschichte kolportiert, die mit der vor wenigeu Tagen erfolgten Berufung des Landesgerichtsrates Dr. Ensrelbrecht zum Vorsitzenden eines Berufungssenates im Zusammenhang steht. Die verschiedenen Variationen der besonders in Advokatenkreisen vielbesprochenen Angelegenheit zeigen in der nachstehenden Darstellung volle Uebereinstimmung: -Vor etwa, vier Monaten erfolgte die Versetzung des bis dahin im Zivülaudesgericht als Ersatzvorsitzender tätig gewesenen Landesgerichtsrates Dr. Heinrich G o 1 d m a u n in ein Untersuchungsreferat des Landesgerichtes in Strafsachen zu dem Zwecke, damit dieser Funktionär später an Stelle des Landesge; ichtsrates Dr. Fischer, dessen Versetzung: beschlossen war, den Vorsitz eines Berufungssenates übernehme. In der Tat sei die Bestellung des Landesgerichtsrates Dr. Goldmann, dessen Antezedentien und Qualitäten ihn im hohen Masse für diese Stellung eignen, beschlossene Sache gewesen, als die ihm zugeteilten Votanten erklärt haben sollen, unter Dr. Goldrnann als einen Juden nicht votieren zu wollen. Diese Enunziation habe zur Folge gehabt, dass die Bestellung des Doktor Goldmann zurückgenommen wurde und die Ernennung des rangjünger^n Landesgeruhtsrates Dr. Eugelbrecht erfolgte. Barlin. (Ein frommes Flugblatt.) Als ein zeitgeschichtliches Dokument für die frömmelnde Blutgier und Zerstörungswut, die in Russland auf die ungebildeten Klassen mit wahnwitziger Verhetzung wirkt, kann ein Flugblatt gegen die Polen und Juden gelten, das in Kiew und Umgegend in den beiden letzten Monaten in Tausenden von Exemplaren verbreitet wurde. Das Flugblatt lautet, nach der „Volkszeitung", in deutscher Uebersetzuug: Im Namen des Vaters, des Sohnes und des heiligen Geistes. Der grosse Heilige des Kiew-Petscherrer-Klosters befiehlt, dem Volke mitzuteilen, dass der heilige Wladimir, der Russland getauft hat, aus seinem Grabe aufstehe jede Nacht, die Heiligen des Klosters wecke und mit ihnen unsere von den Polen und Juden beschimpfte Heimat beweine. Mein Gott, so ist jene Glanzzeit hin, da die mächtigen Heere der fremden Stämme (Andersgläubige) zurückgeschlagen wurden! Sehimpf und Schande den Nachkommen des heiligen Wladimir, die sich vor einem Häufchen feiger Juden und einer von diesen angenommenen Ban le Studentenbengels fürchten! So wisse denn jeder, dem der russische Name noch teuer ist, dass die Juden und Polen nach unserem Blute dürsten, dass sie uus gegenseitig aufhetzen wollen, um auf unseren Leichnamen zum Throne zu gelangen und den Kaiser niederzuwerfen. Wisse denn, wenn dieses geschieht, so ist es zu Ende mit unserer Mutter Heimat, in Stücke wird sie gerissen von den Polen, Juden, Armeniern und anderen Bösen. Im Namen der Petscherrer Heiligen hat der grosse Heilige folgende vier Sätze zu erfüllen geboten: 1 Alle sollen sich in ihrer freien Zeit in den Kirchengemäuern versammeln zur Beratung, wie man seine Heimat vor den Juden und Polen verteidigen könnte. 2. Juden und Polen nicht töten, sondern nur die von ihnen gesandten Aufrührer jeden nach seiner Art und Weise (seinem Gerichte) abzufertigen. 3. Mit den Juden nichts zu tun haben und nichts bei ihnen kaufen. 4. Jeder, der so ein Blatt in die Hand bekommt, ist verpflichtet, nicht weniger als drei Kopien zu sehreiben und eine davon in eine andere Stadt oder ein Dorf zu schicken, und ist verpflichtet, dieses Schreiben anderen Menschen vorzulesen. Derjenige, der das alles in sechs Tagen nicht erfüllt, wird von schweren Krankheiten und Unglück belastet. Wer aber mehr als drei solcher Schriften ver-

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