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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1906-01-01 · 1 (1.1906) · p. Seite 20

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
18 (1906)
Issue
1 (1.1906)
Date
1906-01-01
Page
Seite 20 (sequence 25)
Language
German
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20 dem 60. Lebensjahre, schon wenn sie auch noch genug rüstig sein sollten, denn wie diese Gemeinden sehen, dass ihr Funktionär zu alt wird, so trachten sie seiner auf jede mögliche Weise los zu werden in der Befürchtung, sie müssten ihn auf seine alten Tage mit der Familie erhalten, wozu ihnen auch die Mittel fehlen. Eine andere Gemeinde nimmt ihn aus demselben Grunde auch nicht auf, denn in den in neuerer Zeit von den Gemeinden ausgeschriebenen Konkursen heisst es, dass der Bewerber das 40. Lebensjahr nicht überschritten haben darf, also bleibt ihm nichts anderes übrig, als um Pensionierung anzusuchen (falls er Mitglied des israelitischen Lehrerpensionsvereines ist) und nach Prag, der Zufluchtsstätte aller dieser Lehrergreise, zu übersiedeln. Seine Pension beträgt im besten Falle 480 Kronen, welche auf den Zins kaum hinreichen, er trachtet einige Kostherren aufzunehmen, muss sich auf seine alten Tage mit Stundengeben plagen und kann vom Glück sprechen, wenn einer seiner Söhne in Prag eine gute Anstellung hat, um seine alten Eltern unterstützen zu können, denn das „Kostherrn halten und das Stundengeben" hat eine Konkurrenz wie kein anderer Erwerb mehr, es bildet also ein sehr prekäres Einkommen. Es muss einem solchen Menschen in dieser Beziehung sehr gut gehen, d. h. er muss gering Kostherren und Stunden haben, wenn er in Prag leben will. Geht er mit dem Tode ab, wird die Pension der Witwe um die Hälfte kleiner, der Verdienst ihres Mannes durch Stundengeben geht ihr auch ab, von den Kostherren allein kann sie nicht leben, sie ist auf die Wohltätigkeit der Präger Wohltätigkeitsinstitute angewiesen; falls sie gut zu „schnorren*' versteht, so kann sie sich mit schwerer Mühe auch bis zu ihrem Tode auf diese Art in Prag erhalten. Viel trauriger ist es mit einer solchen Lehrerswitwe bestellt,, wenn deren Mann in einer solchen Kultusgemeinde stirbt. Sie bleibt oft dastehen, ohne 20 K nur im Vermögen zu besitzen. Wo soll sie Geld hernehmen, um die Uebersiedlung nach Prag zu bewerkstelligen? In solchen Fällen erlässt der israelitische Lehrerverein einen Aufruf im „Prager Tagblatt'' zum Sammeln von Spenden für die bedauernswerte Familie. Kann in diesem Aufrufe hervorgehoben werden, dass viele unversorgte Kinder dageblieben sind, so wird das Mitleidsgefühl bei den Glaubensgenossen rege, jeder Lehrer kann in seiner Gemeinde einen ansehnlichen Betrag' sammeln und es fliesst, insbesondere wenn ein ähnlicher Fall schon mehrere Jahre hindurch sich nicht ereignet hat, eine solche Summe ein, dass die Witwe sich am Lande oder in Prag ein kleines Geschäft errichten kann, um davon notdürftig ihre Familie erhalten zu können. Wollte sie vom Baren leben, würde sie in drei bis vier Jahren mit ihrem Kapital fertig sein. Ereignen sich solcher Todesfälle mehrere im Jahre, so traut man sich nicht mehr, so oft Aufrufe zu erlassen, sie hätten auch

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