Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Journal
- Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Volume
- 18 (1906)
- Issue
- 1 (1.1906)
- Date
- 1906-01-01
- Page
- Seite 19 (sequence 24)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/9756662-9603423-9603424--1290-9603447- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
19 Jeder Einzelne von den Gemeindemitgliedern muss eine hohe Kultussteuer leisten und sind unter ihnen einige saumselige Zahler, so hat die Gemeinde zu tun, dass sie das Fixum aufbringt, und der arme Funktionär muss mit erbittertem Gemüte Zeuge sein, wie sein Gehalt durch politische Exekution eingetrieben werden muss, er hört oft, welche Flüche auf ihn, das notwendige Uebel, von diesen Leuten geschickt werden. Dass aber ein Gehalt selbst von 1200 Kronen bei den heutigen TeuerungsVerhältnissen kaum hinreicht, um die allernotwendigsten Lebensbedürfnisse anzuschaffen, wird jedermann einsehen. Die üblichen Emolumente und das durch Privatunterricht erworbene Nebeneinkommen dienen dazu, um sich und seine Familie standesgemäss kleiden zu können. Er ist gezwungen, seine Kinder behufs weiterer Ausbildung in die Fremde zu geben, und das muss er, da der Sitz solcher Gemeinden in kleinen Städten oder Dörfern ist, wo oft nicht einmal eine Bürgerschule ist, oder wird seine Familie von Krankheiten heimgesucht, dann muss der Bedauernswerte bei aller Sparsamkeit im Haushalte, nachdem er keinen Heller Privatvermögen be*itzt, in Schulden geraten und wird von der betreffenden Gemeinde und seinen Kollegen als Schuldenmacher proklamiert, woi unter man sich immer einen Leichtsinnigen vorstellt. Zu diesen Kalamitäten gesellt sich noch die eine, dass diese Gemeinden durch Absterben der älteren Mitglieder (neue setzen sich in solchen Nestein nicht an) und durch Uebersiedlung einiger in die Grossstädte mit jVdem Jahre kleiner werden. So lange es geht, wird der Abgang an der Kultussteuer duich Repartierung auf die anderen Mitglieder gedeckt, was oft nicht ohne Lärm vor sich geht; man trägt dann dem Funktionär einen kleinen Jaluesgehalt an — das sind nämlich seine Alterszulagen — manchmal ist er gezwungen, sich einverstanden zu erklären, in den meisten Fällen greift er zum Wanderstabe. Die betreffenden Gemeinden geben sich noch einmal einen Anlauf, schreiben Konkurse auf 800 bis 1000 Kronen aus, es meldet sich selbstverständlich niemand und sie schliessen sich mit dem Rabbinate an die nächste grössere Gemeinde an. Die Zahl solcher Gemeinden ohne eigenen Rabbiner wachst mit jedem Jahre, und es war anders nicht zu erwarten, da bei der Kreierung der Kultusgemeinden auch solche selbständig werden wollten, deren Mitgliederzahl nicht einmal 30, ja in einigen Fällen nicht einmal 20 betrug. Die Rabbiner solcher grösserer Gemeinden, in deren Umgebung sich eine solche quasi aufgelöste Gemeinde befindet, sind gar nicht böse darüber, denn ihr Sprengel und infolgedessen ihr Einkommen wird hiedurch grösser. Wie sieht es jedoch mit der Altersversorgung solcher Funktionäre oder mit den Familien nach solchen mit dem Tode abgegangenen Kultusbeamten aus, die ihre Dienstzeit in solchen Gemeinden III. Kategorie zugebracht haben? Die Invalidität dieser Kultusbeamten beginnt eigentlich mit