Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Journal
- Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Volume
- 18 (1906)
- Issue
- 1 (1.1906)
- Date
- 1906-01-01
- Page
- Seite 17 (sequence 22)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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17 Wer von uns in diesen diistereu Zeiten nach Trost und Erleuchtung sucht, kann beides in jener ganz eigenartigen Epoche finden, die gar sehr geeignet ist, uns mannigfach vorbildlich zu sein. Man frage ja nicht, was hat das düstere Bild der Vision, das vor fünfundzwanzig Jahrhunderten dem Geiste des gefangenen Propheten im Euphratlande vorgeschwebt, zur Lage Israels in unserer Gegenwart für ein Verhältnis?! Sie nimmt sich ja so trostlos aus, dass auf sie nur zu sehr die an Jecheskiel gerichteten Worte passen, „Menschensohn, mit diesen Gebeinen ist das ganze Haus Issael gemeint". Können denn die über das ganze Erdental zerstreuten, kraftlosen Reste einer seit achtzehn Jahr- 'hunderten politisch toten Nation je wieder Leben annehmen und eine politische Existenz bilden! Und dennoch lebt eine solche Hoffnung im Geiste uaserer Religion, in ihr liegt ja der Lebensgeist, der unser Volk damals auf eine ganz natürliche Weise verjüngt hat. Aehnliches kann, soll und muss durch ähnliches Vorgehen in absehbarer Zeit, wenn auch in wesentlich veränderter Form, wieder kommen! Jeder, der aus dem leider so furchtbar verkehrten Ausgange der neuen Auflage der Hamansgeschichte die richtigen Konsequenzen zieht, muss es nach Kräften anstreben. Man hat uns ja erst vor Kurzem in Wien klargemacht, dass wir eigentlich in einem Zeitalter der „Hamanität" leben; gegen die gibt es kein anderes Mittel als Humanität in heiligster Fassung, als Leiterin der jüdischen Herzen. Leopold Mandl. Zur Lage der israelitischen Kultusbeamten in Böhmen. Vou Josef Kraus, Rabbiner in Adlerkosteletz, Böhmen. Bei der im Jahre 1890 durchgeführten Regelung der Rechtsverhältnisse der israelitischen Kultusgemeinden wurden in Böhmen 207 Kultusgemeinden kreiert. Zum besseren Verständnis der nachfolgenden Zeilen will ich diejenigen von ihnen, welche mehr als 150 Steuerzahler haben, Gemeinden I. Kategorie, diejenigen mit 50—150 steuerzahlenden Mitgliedern G e m e i n d en II. Kategorie und die mit weniger als 50 Mitgliedern Gemeinden III. Kategorie nennen. In den Kultusgemeinden I. Kategorie (beiläufig 20 an der Zahl) sind bis auf eine sehr geringe Ausnahme Rabbiner mit akademischer Bildung und musikalisch gebildete Kantoren als Funktionäre angestellt, in einigen versehen letztere gleichzeitig die Stelle eines Religionslehrers an Volks- und Bürgerschulen, in den meisten von ihnen sind separate Reli- 2