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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1906-01-01 · 1 (1.1906) · p. Seite 7

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
18 (1906)
Issue
1 (1.1906)
Date
1906-01-01
Page
Seite 7 (sequence 12)
Language
German
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«ein. Eine grosse Anzahl von Personen wurde protokollarisch vernommen, ihre Zahl wird bald mit 80, bald mit 180 angegeben. Die Aussagen der Zeugen werden von diesem Rechtskomitee für die Hauptverhandlung präpariert, und wenn sie von den Aussagen vor dem Eechtskomitee abweichen, werden letztere, von dem Vertreter der Privatpartei dem Zeugen entgegengehalten, ja, einem Hauptbelastungszeugen werden von dem Rechtskomitee sogar die Mittel zur Verfügung gestellt, um die Prozesse zu führen, in die er durch seine Beteiligung an dem Hilsner-Prozess verwickelt wurde. Der Unfug des Rechtskomitees wurde geduldet, wahrscheinlich „wegen der Beunruhigung der breiteren Volksschichten" — ein Unikum in der österreichischen Kriminalgeschichte. Als einen der wertvollsten Teile des Buches bezeichnet Prof. Dr. v. Liszt den Beitrag zur Psychologie der Aussage, welchen die Arbeit bietet und der alle theoretischen Auseinandersetzungen über dieses Thema und alle experimentellen Untersuchungen in den Schatten stellt. Der Verfasser untersucht die Ursachen der unwillkürlichen Aussagefälschung und er findet sie einmal in den bei der Wahrnehmung unterlaufenden Fehlern und ferner in dem Einfluss der Zeit auf die Erinnerungstreue. Die Zeit wirkt nämlich in dieser Hinsicht nicht nur negativ auslöschend, sondern auch positiv verfälschend. Dasjenige Ereignis, das im Vordergrunde der Aufmerksamkeit des Zeugen steht, übt hiebei einen gewissermassen magnetischen Einfluss aus. Die einzelnen Eindrücke nehmen infolgedessen eine ursprünglich nicht vorhanden gewesene Beziehung zu dem fraglichen Ereignis an. Pseudoreminiszenzen können dieselbe Kraft, dieselbe Lebhaftigkeit wie wirkliche Erinnerungen besitzen, ja sie übertreffen die echten Erinnerungsbilder vielfach an subtiler Ausmalung der Einzelheiten, da der Phantasie stets frische Farben zu Gebote stehen, wo einer treuen Erinnerung bereits alles verblasst ist. Eine auffällige Genauigkeit in der Wiedergabe einer vor längerer Zeit gemachten Wahrnehmung sollte daher stets als Mahnung dienen, die Bekundung mit grösster Vorsicht aufzunehmen. Die Gefahr der Erinnerungsfälschung und Urteilsablehnung wird aber auch durch die Suggestion herbeigeführt, durch den Einfluss dritter Personen. Hiezu ist keineswegs die Herbeiführung eines hypnotischen Zu¬ Standes erforderlich, vielmehr bietet schon das Vorhandensein eines psychischen Erregungszustandes der Suggestion den geeigneten Boden. Da in den sogenannten Sensationsprozessen bei den Beteiligten fast durchgängig psychische Erregung wahrnehmbar ist, ist es in allen derartigen Prozessen schwierig, unbefangene Zeugenaussagen zu erhalten. In Ritualmordprozessen nun erreicht die Erregung und damit die Suggestibilität durch die Aufpeitschung der Leidenschaften ihren höchsten Grad. In dem Polnaer Falle wurde, durch die antisemitische Agitation, eine Massensuggestion geschaffen, so dass aus der blossen Ritualmordvor-

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