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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1906-01-01 · 1 (1.1906) · p. Seite 4

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
18 (1906)
Issue
1 (1.1906)
Date
1906-01-01
Page
Seite 4 (sequence 9)
Language
German
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der Möglichkeit, die dem Angeklagten zur Last gelegte Tat psychologisch zu erklären; für die Annahme eines Lustmorde*, auf die sich die Anklage in Pisek stützte, fehlte es an jeder ausreichenden Grundlage. Und dennoch die Verurteilung wegen Mordes! Und zwar wegen Doppelmordes. Denn als im Oktober 1898 ein Skelett gefunden wurde, das man der im Juli dieses Jahres verschwundenen Marie Klima zuschrieb, folgerte die Staatsanwaltschaft aus der angeblichen Uebereinstimmung des Leichenbefundes mit dem im Falle Hruza, dass dem Angeklagten auch diese Tat zur Last gelegt werden müsse, und die Geschworenen sprachen auch in diesem Falle ihr „Schuldig". Als Ritualmordprozess wird der Fall Hilsner in der Kulturgeschichte tortleben. Die Ueberzeugung des Volkes, dass Christenblut zu jüdisch-rituellen Zwecken beschafft werden sollte, hat den Verdacht auf Hilsner gelenkt; von dieser Ueberzeugung ist die private Untersuchungskomniission ausgegangen, als sie, neben dem behördlichen Verfahren, das Belastungsmaterial gegen den Beschuldigten zu gewinnen suchte; von dieser Ueberzeugung sind die iUissagen der Zeugen getragen; in ihr liegt auch die Erklärung für den sonst kaum begreiflichen Wahrspruch der Geschworenen. Diesen Fall in seinem ganzen Verlauf, vom ersten Auftauchen des Verdachts bis zur Rechtskraft des Urteils, aktenmässig dargestellt und damit der Nachwelt überliefert zu haben, ist das erste Verdienst des Verfassers. Aber nicht nur dem Kulturhistoriker, sondern auch dem Kriminalisten bietet der Prozess Hilsner ein aussergewöhnliches Interesse. Er liefert einen Beitrag zur Psychologie der Aussage, der alle theoretischen Auseinandersetzungen über dieses Thema und alle experimentellen Untersuchungen in den Schatten stellt. Der Verfasser hat es verstanden — und das ist sein zweites Verdienst — auch diese Bedeutung des Falles in das richtige Licht zu setzen. In anschaulichster Weise zeigt er uns an der Hand der Akten die Macht der Suggestion: wie aus dem Volksaberglauben heraus die Fantasiebilder in den Zeugenaussagen entstehen, wie sie immer festere Gestalt gewinnen, anschaulicher werden und zahlreichere, kennzeichnende Einzelheiten aufnehmen; wie nach langen Monaten neue Zeugen sich melden und unter ihrem Eide über entscheidende Tatsachen berichten, die sie bis dahin unbegreiflicherweise bei sich behalten haben; wie die Maschen des Netzes immer enger werden, das sich über dem Verdächtigen zusammenzieht. Die „Kriminalistik", das Wort im Sinne von Hans Gross genommen, kann reiche Belehrung und vielfach neue Anregung aus dem Buche schöpfen. * * *

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