Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Journal
- Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Volume
- 18 (1906)
- Issue
- 1 (1.1906)
- Date
- 1906-01-01
- Page
- Seite 2 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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2 Anerkennung der Juden als Nationalität würde ihre bisherige staatsbürgerliche Stellung eine grundstürzende Verschiebung erfahren. Sowohl die Vertretung ihrer verfassungsmässigen Rechte wie ihrer von allen Seiten hart angefeindeten wirtschaftlichen Interessen wäre ausschliesslich in die Hand jener wenigen jüdischen Abgeordneten gelegt, die aus einer solchen Kurie in den. Reichsrat entsendet wären. Keine einzige der bestehenden Parteien aber hätte fürderhin Veranlassung oder gar eine programmatische Verpflichtung, Rechtsverletzungen gegen die Juden zurückzuweisen und zu bekämpfen. Ja, im Gegenteil, überall dort, wo die Juden nur eine kleine Minorität bilden, in Böhmen, Mähren, Niederösterreich und den Alpenländern, wären sie schutzlos dem rücksichtslosesten Rassenhasse preisgegeben, weil ja die politische Ueberflüssigkeit ihre wirtschaftliche Ohnmacht bedingen würde. In dem Momente, da weder Deutsche noch Tschechen, weder Polen noch Ruthenen die Stimmen der Juden weiterhin brauchten, würden alle zusammen über uns herfallen und unserer Erwerbstätigkeit unübersteigliche Hindernisse in den Weg legen. So sehr es auch richtig ist, dass in vielen Belangen die Gleichberechtigung der Juden nur auf dem Papiere steht und dass im Widerspruche mit dem Gesetze die Zugänglichkeit öffentlicher Aemter vielfach noch vom Religionsbekenntnisse abhängig gemacht wird, so ist doch von einer grundsätzlichen Beschränkung der staatsbürgerlichen Rechte der Juden nach Massgabe der Kopfzahl bisher nur in antisemitischen Versammlungen und Zeitungen die Rede gewesen. Die nationale Sonderstellung der Juden würde aber unzweifelhaft zur Folge haben, dass alle anderen Nationalitäten gegen die geschäftliche Konkurrenz der „Fremdlinge" mit der grössten Vehemenz Front machen und ihre Zulassung zu allen Berufen — auch zu den kaufmännischen, zur Advokatur, zur ärztlichen Praxis etc. — nur nach Massgabe der Bevölkerungsziffer gestatten würden. Aber all' diese Erwägungen stehen erst in zweiter Reihe gegenüber der Frage, ob denn die Anerkennung einer jüdischen Nationalität und die Schaffung einer jüdischen Wahlkuiie praktisch überhaupt erreichbar ist. Sie ist es nicht aus zwei Gründen, die alle anderen überflüssig machen. Erstens kann und wird keine österreichische Regierung unter der heute geltenden Verfassung eine solche Forderung bewilligen und zweitens sträubt sich der politisch massgebende Teil der österreichischen Judenschaft aus wohlberechtigten Gründen selbst dagegen. Die Regierung kann zu einer Einführung des Kataster Wahlrechtes in Galizien nicht die Hand bieten, wenn sie sich nicht einer ihrer unentbehrlichsten parlamentarischen Stützen berauben will. Die Juden aber würden ihre ganze hundertfünfzigjährige kulturelle Entwicklung seit Moses Mendelssohn zunichte machen und mit ihrer politischen Entrechtung ihren Wirtschaft-