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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1905-08-01 · 8/9 (August/September 1905) · p. Seite 27

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
17 (1905)
Issue
8/9 (August/September 1905)
Date
1905-08-01
Page
Seite 27 (sequence 27)
Language
German
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27 forde misse haben muss, wie der definitive. Zum provisorischen Schulleiter der Mädchenschule ist ein katholischer Lehrer bestellt An der Spitze der Knabenschule steht formell der Oberlehrer Andreas Rzehaczek. Er ist am 20. November 1826 geboren, also 79 Jahre alt, dient seit 1847, also 57 Jahre. Er ist seit Jahren dienstunfähig, wurde schon früher von Zeit zu Zeit beurlaubt und ist es seit zweieinhalb Jahren ununterbrochen. Er ist also faktisch pensioniert, erhält aber von der Gemeinde die Bezüge des aktiven Leiters, damit nicht an seiner statt ein jüdischer Schulleiter ernannt werden müsse. Er hat auch dreimal versucht, mit einem jüngeren Leiter die Stelle zu tauschen, was aber der Landesschulrat nicht genehmigte, weil die Vorschrift besteht, dass die Besetzung durch Tausch der Neubesetzung gleichgehalten werden müsse. Als Stellvertreter ist wiederum ein katholischer Lehrer bestellt. Der Bezirksschulrat ist nun bestrebt, eine christliche Schüler majorität künstlich herzustellen. Im Anfang des Schuljahres 1903/04 wurden alle nicht im Sprengel wohnenden jüdischen Schulkinder, auch wenn deren Geschwister und sie selbst jahrelang die Schule besuchten, im Widerspruch mit dem Erlass des niederösterreichischen Landesschulrates vom 31. Juli 1896, Z. 7076, ausgeschult, während christliche Kinder noch weiterhin die Schule besuchen durften. Im Anfang des Schuljahres 1904/05 wurde der Sprengel der Schule, weil sie überfüllt sei, um die Hälfte verklein e r t, bei der Auscheidung jeneGassen ausgesucht, aus denen besonders viele jüdische Kinder kamen und die Kinder aus der Judengasse, Marc Aurelstrasse, Kohlmessergasse, dem Morzinplatz und andere in die entfernte, durch die inzwischen liegenden belebten Strassen gefährlichere und weit mehr überfüllte Schule in der Johannesgasse gewiesen, derart, dass die Eltern dieser Kinder es vorziehen, sie in die gleichfalls überfüllte Grüne-Thorschule im IX. Bezirke über die Ringstrasse hinwegzuschicken. Der k, k. Verwaltungsgerichtshof hat mit Urteil vom 18. Juni 1902 entschieden, dass die Ausschulung von Kindern und die Bildung neuer Schulsprengel wohl im Ermessen der Behörde liegt, das freie Ermessen aber insoferne beschränkt ist, als sie nur zur Erleichterung des Schulbesuches stattfinden darf. Aber noch immer konnte die Mehrzahl der jüdischen Schüler nicht verhindert werden und so griff man zu einem letzten Mittel. Man schulte aus denselben Gassen die jüdischen Kinder aus und beliess die christlichen. So zum

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