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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1905-08-01 · 8/9 (August/September 1905) · p. Seite 26

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
17 (1905)
Issue
8/9 (August/September 1905)
Date
1905-08-01
Page
Seite 26 (sequence 26)
Language
German
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26 Religionslehrers zu vermeiden und diesen die ihm vom Gesetze zugedachte Wohltat zu versagen. Dass auch pädagogishe, didaktische Gründe gegen diese Umgehung des Gesetzes sprechen, sei hier nur nebenbei erwähnt. Herr Reiniger hat gegen den Erlass des Landesschulrates den Rekurs an das Unterrichtsministerium ergriffen und die Kultusgemeinde Olmütz hat in der Sache eine Eingabe an den Landesschulrat gerichtet, in welcher sie sich ausser Stande erklärt, dem Landesschulfonds die erhöhten Kosten, die aus der Verfügung des Landesschulrates für den israelitischen Religionsunterricht erwachsen würden, abzunehmen. Unser Rechtsschutzbureau hat den Rekurs des Herrn Reiniger durch direkte Intervention im Unterrichtsministerium eindringlichst unterstützt. Der ungesetzliche Zustand an der Wiener Werderthorschule. In der Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 8. Juli d. J. stellten die Abgeordneten Dr. Ofner, N o s k e und Genossen an den Unterrichtsminister folgende Interpellation: „Die Schulnovelle vom 2. Mai 1883, R.-G.-Bl. Nr. 53, verfügt in § 48, dass als Schulleiter nur solche Personen bestellt werden können, welche auch die Befähigung zum Religionsunterricht jenes Glaubensbekenntnisses nachweisen, dem die Mehrzahl der Schüler der betreifenden Schule nach dem Durchschnitt der vorausgegangenen fünf Schuljahre angehört. Der Paragraph war bestimmt, den katholischen Lehrern das Privilegium auf die Leiterstellen zu verschaffen. Für einzelne Schulen führt aber der Paragraph dazu, die Schulbehörden zur Ernennung eines nichtkatholischen Leiters zu zwingen. Zu ihnen gehört die Werderthorschule in Wien, die bis vor wenigen Wochen aus zwei Schulen, einer Knaben- und einer Mädchenschule, bestand. Seit jeher war die Mehrzahl der Schüler in beiden Anstalten jüdischer Konfession. Der Bezirksschulrat der Stadt Wien ist nun, seitdem er klerikal-antisemitische Majorität hat, bemüht, die klare Vorschrift des Gesetzes zu umgehen und die Schule einem katholischen Schulleiter zu unterstellen. Der Oberlehrer der Mädchenschule, Philipp Brunner, ist am 15. Jänner 1904 gestorben, vor beinahe eineinhalb Jahren. Nach Erlass des niederösterreichischen Landesschulrates vom 13. September 1895, Z. 8765, ist eine erledigte Schulleiterstelle sofort auszuschreiben und ehetunlichst zu besetzen. Die Stelle wurde aber überhaupt nicht ausgeschrieben. Es versteht sich nach dem Sinne der Novelle von selbst, dass der provisorische Schulleiter dieselben Er-

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