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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1905-08-01 · 8/9 (August/September 1905) · p. Seite 25

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
17 (1905)
Issue
8/9 (August/September 1905)
Date
1905-08-01
Page
Seite 25 (sequence 25)
Language
German
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25 Parteiungen der Einwohner des Staates und zu Feindseligkeiten wider einzelne Klassen der bürgerlichen Gesellschaft. Wir legen entschiedenste Verwahrung dagegen ein, dass durch die Duldung solcher Angriffe die wirtschaftliche Existenz unserer Glaubensbrüder, sei es nun in Böhmen oder an einem anderen Punkte der Monarchie untergraben und jene beklagenswerten Zustände wieder herbeigeführt werden, welche vor wenigen Jahren in Böhmen zu einer so traurigen Ausbreitung des Ritualmordwalines und zu offenen Gewalttätigkeiten der christlichen Bevölkerung gegen die jüdische geführt haben. Wir wiederholen deshalb in dringlichster Form unsere Bitte an das hohe k. k. Justizministerium, die nötigen Verfügungen treffen zu wollen, damit gegen solche journalistische Ausschreitungen mit der vollen Schärfe des Gesetzes vorgegangen werde." Bei der mündlichen Vertretung dieser Beschwerden haben wir die Zusage erhalten, dass das Justizministerium an die untenstehenden Organe die von uns gewünschten Weisungen erlassen werde. Wie der mährische Landesschulrat das Gesetz umgeht. Der Religionslehrer der israelitischen Kultusgemeinde in Olmütz, Herr M. Reiniger, erteilt seit dem Jahre 1889 an den höheren Volks- und Bürgerschulklassen der Stadtgemeinde Olmütz den israelitischen Religionsunterricht in vierzehn wöchentlichen Lehrstunden gegen Remuneration. Auf Grund des Landesgesetzes vom 26. December 1904, nach welchem die Systemisierung einer eigenen Religionslehrerstelle mit festen Bezügen bei einer Anzahl von vierzehn wöchentlichen Unterrichtsstunden gesetzlich angeordnet wurde, schritt Herr Reiniger um die Systemisierung seiner Religionslehrerstelle beim mährischen Landesschulrate ein. Der Olmützer Bezirksschulrat befürwortete einhellig dieses Einschreiten. Nichtsdestoweniger hat der mährische Landesschulrat das Ansuchen Reiniger's zurückgewiesen. Um diese Zurückweisung mit dem Gesetze vom 26. December 1904 in nicht allzu krassem Widerspruche erscheinen zu lassen, wurde der Sache ein Mäntelchen umgehängt und der seit 16 Jahren in vierzehn Stunden wöchentlich erteilte Religionsunterricht soll vom nächsten Schuljahre ab in einem zwölfstündigen Religionsunterricht zusammengezogen werden. Die Absicht des Landesschulrates in diesem Falle liegt klar zutage. Die Verringerung der Lehrstunden ist sichtlich nur zu dem Zwecke verfügt worden, um die vom Gesetze g e fo r d e r t e Systemisierung der Stelle eines jüdischen

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