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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1905-08-01 · 8/9 (August/September 1905) · p. Seite 24

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
17 (1905)
Issue
8/9 (August/September 1905)
Date
1905-08-01
Page
Seite 24 (sequence 24)
Language
German
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2i Am 12. September haben wir die vorstehende Beschwerde durch die nachfolgende Eingabe ergänzt: „Im Anhange zu unserer am 31. August überreichten Eingabe betreffend die unbehinderten Hetzereien der in Rakonitz erscheinenden periodischen Druckschrift „Krakovec", beehren wir uns, die am 5. d. M. erschienene Nr. 24 des genannten Blattes vorzulegen, aus welcher neuerdings erhellt, dass der „Krakovec" seine Aufreizungen gegen die jüdische Bevölkerung unbehindert fortsetzt. Die antisemitische Zeitungshetze scheint aber in Böhmen überhaupt zu einem von den k. k. Staatsanwaltschaften respektierten Gewohnheitsrechte werden zu wollen, wie dies schon einmal zur Zeit der wütendsten Judenhetze vor und nach der Polnaer Affäre der Fall war. Wir erlauben uns, die Nr. 2 vom 1. September d. J. der in J i,e i n neugegründeten Halbmonatschrift „Nase Obrana" beizulegen. Sie enthält eine Flut von Verleumdungen, Beleidigungen und Herabwürdigungen angesehener und ehrbarer jüdischer Kaufleute und Gewerbetreibender von Königgrätz und Umgebung und ist, wie das Motto am Kopfe des Blattes beweist, zu dem ausgesprochenen Zwecke in das Leben gerufen, die christliche Bevölkerung gegen die jüdischen Kaufleute aufzureizen und diese durch den Boykott wirtschaftlich zu ruinieren. Der Herr Staatsanwalt von Königgrätz hat das Motto: „Kaufe nicht das Mindeste beim Juden, es klebt daran das Blut Deiner christlichen Brüder und überdies wirst Du noch betrogen!-' offenbar deshalb nicht beanständet, weil dasselbe als Abdruck aus einem stenographischen Verhandlungsprotokolle des Reichsrates bezeichnet wird. Es heisst aber den Begriff „wahrheitsgetreue Mitteilungen öffentlicher Verhandlungen des Reichsrates" geradezu auf den Kopf stellen, wenn aus einer Rede eines Abgeordneten ein einzelner Hetz ruf herausgerissen und als ständiges Motto an den Kopf eines Blattes gestellt oder als Abschluss eines Hetzartikels gebraucht wird, ohne mit den Ausführungen des Artikels in einem ursächlichen Zusammenhange zu stehen. Würde der Staatsanwalt dieselbe ängstliche Auffassung von dem letzten Alinea des §27 P.-G. haben, wenn irgend eine Zeitung einen einzelnen Satz aus der Rede eines Abgeordneten, der etwa das Verbrechen des Hochverrates oder der Majestätsbeleidigung begründet, herausgriffe und als ständiges Motto an ihren Kopf setzte? Mag man aber auch bezüglich der Strafbarkeit dieses Mottos welcher Ansicht immer sein, so ist doch der ganze sonstige Inhalt der Nr. 2 der Zeitschrift „Nase Obrana" eine einzige Aufreizung und An eiferung zu feindseligen

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