Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Journal
- Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Volume
- 17 (1905)
- Issue
- 8/9 (August/September 1905)
- Date
- 1905-08-01
- Page
- Seite 23 (sequence 23)
- Language
- German
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23 schutzbureaus gegen die fortgesetzten Aufreizungen des Rakonitzer Lokalblattes „Krakovec" zur Boykottierung der dortigen jüdischen Kaufleute. Unsere Glaubensgenossen beschweren sich darüber, dass die k. k. Staatsanwaltschaft in Prag, obwohl die politische Behörde ihr jede Ungesetzlichkeit des „Krakovec" zur Kenntnis bringt, das Blatt dennoch unbehelligt lässt. Die mitfolgenden Nuramern des „Krakovec", sowie die von czechischen Kaufleuten der Stadt Rakonitz herausgegebene Broschüre veranschaulichen zur Genüge die schwere Schädigung, welche unsere Glaubensgenossen durch diese fortgesetzte Hetze erleiden. Es ist uns wenig damit gedient, wenn die k k. Staatsanwaltschaften, wie dies schon wiederholt auch an anderen Orten geschehen ist, in akademischer Weise den objektiven Tatbestand des § 3<'2 Str.-G. für gegeben erklären, sich jedoch aus taktischen Gründen weigern, daraus die entsprechenden Konsequenzen zu ziehen. Oft genug haben wir darauf hingewiesen, dass solche Aufreizungen zum Boykott in kleinen Provinzstädten viel schwerer ins Gewicht fallen, als etwa in der Eeichshauptstadt, wo doch nur ein geringerer Teil der Bevölkerung von denselben Notiz nimmt. Es ist Tatsache, dass alljährlich infolge dieser gehässigen Journalartikel hunderte kleinerer Existenzen dem geschäftlichen Ruin anheimfallen. Wir benützen diesen Anlass, um die Aufmerksamkeit des hohen k. k. Justizministeriums auch auf die mitfolgende Erklärung der k. k. Staatsanwaltschaft am Kreisgerichte Feldkirch zu lenken. Wir haben dieser Behörde die Anzeige erstattet, dass die Nr. 176 des „Vorarlberger Volksblatt" vom 3. August 1905 in einem Leitartikel gegen die Juden den Vorwurf erhob, dass sie das christliche arbeitende Volk demoralisieren und seiner Grundstücke berauben unter dem Schutze der Behörden, welche der jüdischen Korruption au die Hand gehen, „Wehe dem katholischen Pfarrer," heisst es wörtlich in diesem Artikel, „der gegen den Branntwein predigen und auftreten möchte. Sobald das die Juden erfahren, wird zuerst das Pfarrhaus in Brand gesteckt; falls dies nichts hilft, greifen die Juden nicht selten zum Mord. Solche Verhältnisse sind in Galizien und Ungarn, wo Slovaken und Ruthenen wohnen." Es wird hier nicht nur gegen die Behörden der Vorwurf der Begünstigung „jüdischer Korruption" erhoben, sondern auch in ganz bestimmter Form die jüdische Bevölkerung GaliziensderBrandlegungunddes Mordes beschuldigt Wenn hier der Tatbestand des § 302 Str.-G nicht gegeben erscheint, dann wüssten wir nicht, wann diese gesetzliche Bestimmung Anwendung zu finden hätte, Wir erheben gegen die abweisliche Entscheidung der k. k. Staatsanwaltschaft Feldkirch dringendste Beschwerde und wiederholen unsere oft vorgebrachte Bitte: „Das hohe k. k. Justizministerium geruhe an die k. k. Staatsanwaltschaften generelle Weisungen betreffend die Verfolgung solcher gesetzwidriger Zeitungsangriffe zu erlassen."