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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1905-08-01 · 8/9 (August/September 1905) · p. Seite 20

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
17 (1905)
Issue
8/9 (August/September 1905)
Date
1905-08-01
Page
Seite 20 (sequence 20)
Language
German
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20 Aus unserem Rechtsschutz- und Abwehr-Bureau. Das wahre Ende der Zmigroder „Ritualmord'-Affäre. In unserem Juni-Julihefte haben wir den Bericht über die Verurteilung der Katharina Tabak, welche die Familie Zimet in Zmigrod fälschlich eines versuchten Ritualmordes beschuldigt hatte, zu dreimonatlichem, mit einem wöchentlichen Fasttage verschärften Einzelarreste als „das Ende der Zmigroder „Ritualmord" -Affäre bezeichnet. Wir waren damit zu voreilig und haben nicht mit den unerforschlichen Wegen der galizischen Justiz gerechnet. Katharine Tabak hatte gegen das erwähnte Urteil des Zmigroder Bezirksgerichtes die Berufung an das Kreisgericht Jaslo erhoben. Vor einem Appellsenate dieses Gerichtshofes fand am 1. September die Berufungsverhandlung statt und bei derselben wurde Katharina Tabak — vollständig freigesprochen! Fiat justitia — pereat mundus! Der Gerichtshof motivierte den Freispruch mit der Erklärung, dass er entgegen dem Gutachten der Aerzte (!!!) die Ueberzeugung (!) gewonnen habe, dass Katharina Tabak — schwachsinnig sei. Man muss sich dieses Urteil des Jasloer Appellsenates bei Lichte besehen. Als Katharina Tabak ihre verleumderische Beschuldigung gegen die Zmigroder Juden erhob, dass diese sie am hellen Sonntagmorgen überfallen, in das Haus des Zimet geschlappt und doit Anstalten getroffen hätten, sie abzuschlachten, galt sie dem Zmigroder Bezirksrichter für so wenig scliwachsinnig, für so eminent glaubwürdig, dass er auf die von Widersprüchen förmlich getränkte Aussage dieses vierzehnjährigen Mädchens die sofortige Verhaftung der Familie Zimet anordnete. Erst als einwandfreie christliche Zeugen die Tabak als unverschämte Lügnerin entlarvten und dem Untersuchungsrichter klar wurde, dass für die Verhaftung friedlicher Staatsbürger auch ein haltbarer Grund angegeben werden müsse, wurde die Enthaftung der Familie Zimet verfügt und die Tabak wegen des Verbrechens der Verleumdung in Untersuchung gezogen. Bei dieser Untersuchung haben die Gerichtsärzte die absolute Zurechnungsfähigkeit und strafrechtliche Verantwortlichkeit der Katharina Tabak konstatiert. Das Gutachten der Gerichtsärzte pflegt sonst für unsere Richter ein unantastbares Heiligtum zu sein. Das Jasloer Appellgeriet setzt sich kühn nicht nur über dieses Gutachten, sondern auch über die Tatsache hinweg, dass die Zmigroder Juden durch die Aussage der Tabak in die äusserte Gefahr gebracht worden waren. Es erklärt das Mädchen für schwachsinnig und daher für strafrechtlich unverantwortlich. Gegen diese Entscheidung gibt es keinen weiteren Rechtszug. Wir müssen dieselbe ruhig hinnehmen und dürfen nicht darnach fragen, ob Katharina

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