Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Journal
- Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Volume
- 17 (1905)
- Issue
- 8/9 (August/September 1905)
- Date
- 1905-08-01
- Page
- Seite 3 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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3 Eltern zu vertreten, und der Prozess endet stets mit dem Siege des Klosters. Seit der Handhabung dieser den natürlichsten Empfindungen und dem klaren Rechte widerstreitenden Praxis mehren sich denn auch wieder die Fälle listigen oder gewalttätigen Mädchenraubes in Galizien in beunruhigendster Weise. Wir brüsten uns so sehr, ein „Rechtsstaat" zu sein und wir schauen mit stolzer Geringschätzung auf das arme Russland herab, das unter der Willkür einer gesetzesverachtenden Bureaukratie seufzt. Nun denn, in Bezug auf die Achtung der natürlichen Rechte der Eltern gegenüber ihren Kindern — selbst bei den sonst mit Füssen getretenen Juden — ist uns dies elende Russland weit über! Das judenfeindliche „Rigaer Tagblatt" berichtet Folgendes : „An einen Priester in Makarjew (Gouvernement Kostroma) hatte sich eine 14jährige Jüdin, die aus Astrachan gekommen war, mit der Bitte gewendet, sie in den Schoss der orthodoxen Kirche aufzunehmen. Der Geistliche war über die junge Proselytin sehr erfreut und vergass ganz, dass das Mädchen, weil unmündig, dem Gesetz nach nicht ohne Erlaubnis der Eltern oder Vormünder ihren Glauben wechseln dürfe. Die Mutter, die dem Mädchen gefolgt war, erklärte kategorisch, sie verweigere die Genehmigung zur Taufe und bat, ihr eine Zusammenkunft mit dem Mädchen zu gestatten. Der Priester, der das Mädchen in seinem Hause untergebracht hatte, liess die Zusammenkunft nicht zu. Einige Vertreter der Makarjew'schen Intelligenz nahmen sich der Jüdin an, ihr wurde die Zusammenkunft mit der Tochter gestattet und die Taufe wurde, nach Einmischung einiger Juristen, nicht vollzogen." Das Blatt fügt hinzu, dass in Makarjew nicht mehr als sieben Juden leben. Die „Intelligenz", welche sich für die Achtung der elterlichen Rechte einsetzte, und die „Juristen", welche sich „einmischtenuf waren demnach Christen. Berücksichtigt man, dass die Orthodoxie in Russland ex lege Staatskirche ist, während in Oesterreich das Staatsgrundgesetz die Gleichheit aller staatlich anerkannten Religionsgesellschaften feststellt, so muss man zugeben, dass die christliche Intelligenz von Makarjew der proselytenmachenden christlichen Intelligenz in Galizien und den galizischen Gerichten eine tief beschämende Lehre erteilt hat. Diese Lehre aber besagt:. Es ist nicht wahr, dass wir in einem Rechtsstaate leben, solange es noch möglich ist, gegen Recht und Gesetz, mit Hilfe der gerichtlichen und politischen Behörden unmündige Kinder der elterlichen Gewalt zu entziehen und sie in Anstalten zu bringen, vor deren Mauern nach dem Geständnisse des Ministers Dr. P i e n t a k die Staatsgewalt Halt machen muss! Es ist nicht wahr, dass wir in einem Reclitsstaate leben, solange die Justizverwaltung solche empörende Zustände duldet, statt die Kindesräuber und deren weltliche und geistliche Helfershelfer mit der vollen. Schärfe des Gesetzes zu treffen. Es ist nicht wahr, l*