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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1905-06-01 · 6/7 (Juni/Juli 1905) · p. Seite 27

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
17 (1905)
Issue
6/7 (Juni/Juli 1905)
Date
1905-06-01
Page
Seite 27 (sequence 27)
Language
German
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27 Jüdische Auswanderer in Rnssland. Der Gesandte der Vereinigten Staaten von Amerika in Petersburg, L e n g e r k e-M e y e r, teilt zirkularisch allen ihm unterstellten Konsulaten mit, dass auf Grund des Projekts des neuen russischen Passgesetzes allen amerikanischen Bürgern mosaischer Konfession unbeschränktes Wohnrecht in Kussland zugestanden wird. Dieses Recht soll auch den Juden a n d e r er Untertanverbän de nun eingeräumt werden. Aber die russischen Juden unterliegen nach wie vor dem Passzwang und bleiben der Freizügigkeit beraubt. Korrespondenzen. Wien. („I nderRasseliegtdieSchweinere L") Am 5. Juni hatte der Strafrichter des Bezirksgerichtes Josetstadt Gerichtssekretär Dr Schachner über eine interessante Ehrenbeleidigungsklage zu urteilen, welche der Bezirksvorsteher des IX. Bezirkes Josef S t a r y gegen den Bezirksrat Max H i 11 e r angestrengt hatte. In mehreren Sitzungen des Bezirksausschusses für den IX. Bezirk hatte sich eine lebhafte Debatte wegen verschiedener Vorgänge, die sich in einem Nachtkaifeehause des IX. Bezirkes, Sechsschimmelgasse abgespielt hatten, entwickelt. Dem Besitzer des Kaffeehauses, der mosaischer Konfession ist, wurde schliesslich die Konzession entzogen. Im Verlaufe der Debatte machte der Bezirksvorsteher Stary die Bemerkung, dass, wenn es sich um solche Sachen handle, immer Juden dahinter seien. Diese Bemerkung wurde von der Minorität im Bezirksausschusse nicht widerspruchslos aufgenommen. Der Bezirksrat Hiller interpellierte den Vorsteher wegen dieser Bemerkung, worauf letzterer meinte, es sei ihm rieht eingefallen, die jüdische Religion zu beleidigen, denn, fügte Herr Stary hinzu, „in der Rasse liegt die Schweinerei!" Auf diese Aeusserung soll nun Bezirksrat Hiller, wie Stary in seiner Klage anführt, erwidert haben: Wenn der Herr Bezirksvorsteher, wie es bei seiner Persönlichkeit vorauszusetzen ist, die Worte ernst gemeint hat, so fällt der von ihm gebrauchte Ausdruck auf ihn selbst zurück, er soll ihn auf sich beziehen. Bezirksvorsteher Stary fühlte sich durch diese Entgegnung in seiner Ehre beleidigt und brachte durch den Staatsauwalt Dr. Swoboda die Ehrenbeleidigungsklage wider Bezirksausschuss Max Hiller ein Bei der durchgeführten Verhandlung gab Bezirksausschuss Hiller, den Dr. Edmund Benedikt verteidigte, an, er habe auf die Bemerkung des Bezirksvorstehers: „In der Basse liegt die Schweinerei" -erklärt: „Ich möchte den Herrn Bezirksvorsteher fragen, ob er eine solche Bemerkung mit seiner Würde für vereinbar hält. Ich weise diesen Vorwurf aufs Entschiedenste zurück, er möge ihn auf sich selbst beziehen." Herr Hiller erklärte, dass er im Namen seiner Wähler sich für verpflichtet gehalten habe, den gegen die gesamte Judenschatt erhobenen Vorwurf in der allein richtigen Form zurückzuweisen. Stadtanwalt Dr. Swoboda beantragte die Bestrafung des Angeklagten. Die Aeusserung, „in der Rasse liegt die Schweinerei", erklärte Swoboda, sei im politischen Kampfe geprägt worden, es sei diese Aeusserung zum geflügelten Worte geworden und werde mechanisch angewendet. Diese Aeusserung-, allgemein gehalten, sei keine Beleidigung, denn sie besage nur, das3 gewissen Rassen, so auch der semitischen, eine Disposition zu abträglichen Eigenschaften innewohnt. Nicht jeder, der der Rasse angehört, müsse jedoch diese abträglichen Eigenschaften besitzen, er könne die Disposition unterdrücken. Verteidiger Dr. Benedikt betonte, dass in der so-

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