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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1905-06-01 · 6/7 (Juni/Juli 1905) · p. Seite 22

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
17 (1905)
Issue
6/7 (Juni/Juli 1905)
Date
1905-06-01
Page
Seite 22 (sequence 22)
Language
German
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22 Die handliche Form und die elegante Ausstattung des Kalenders werden auch diesmal gewiss volle Anerkennung finden. Der billige Preis (K 1.60) ermöglicht auch den Minderbemittelten die Anschaffung. Wir bitten unsere geehrten Mitglieder, mit Hilfe des diesem Hefte beigedruckten Bestellscheines den Bezug des „Unionkalenders" unverzüglich bei unserem Bureau, Wien, IX., Universitätsstrasse 8, anmelden zu wollen. Herr Baron A 1 b e r t v o n R o t h s c h i 1 d hat aus den im Testamente des verstorbenen Baron Nathan iel von Rothschild für wohltätig und gemeinnützig wirkende Anstalten und Vereine legierten Gesamtbeträgen von zwei Millionen Kronen der Oesterreichisch-Israelitischen Union zum Zwecke der Gewährung unentgeltlichen Rechtsschutzes den Betrag von 5000 Kronen zugewendet. Aus unserem Rechtsschutz- und Abwehr-Bureau. Das Ende der Zmigroder „Ritualmord^Affaire. Im Maihefte unserer „Monatschriff haben wir ausführlich über die Verleumdung der 14 jährigen Katharina Tabak in Zmigrod berichtet, durch welche die dortigen Juden eines beabsichtigten Ritualmordes bezichtigt wurden. Auf Grund der Angaben des Mädchens wurden der 70jährige Josef Zimet, seine Frau, der 50jährige Sender Zimet, seine Frau und dessen Tochter sofort verhaftet und das Haus versiegelt. Da aber auch grössere Judenexzesse zu befürchten waren, entsendeten wir unseren Sekretär nach Jaslo und der Vizepräsident der „Oesterreichisch- Israelitischen Union" begab sich in das Ministerium des Innern, um für t die Aufrechterhaltung der Ordnung Vorsorge zu treffen. Die sorgfältigen gerichtlichen Erhebungen, die sich mit dem von uns dem Justizministerium erstatteten Berichte deckten, führten schon nach drei Tagen zur Enthaftung der beschuldigten Juden, gegen welche anfangs Juni auch formell die Untersuchung eingestellt worden ist. Eine ganze Reihe von christlichen Zeugen bestätigte, dass Katharina Tabak zu der von ihr angegebenen Zeit in einem weit entfernten Dorfe sich befand und dass ein solcher Ueberfall überhaupt nicht stattgefunden habe. Ueber Auftrag unseres Rechtsschutzbureaus erhob der Jasloer Advokat Dr. Steinhaus gegen Katharina Tabak die Verleumdungsklage und am 7. Juni stand die Katharina Tabak wegen jener verleumderischen Anschuldigung,

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