Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Journal
- Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Volume
- 17 (1905)
- Issue
- 6/7 (Juni/Juli 1905)
- Date
- 1905-06-01
- Page
- Seite 19 (sequence 19)
- Language
- German
- Belongs to
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19 Die Kultusgemeinde hat sowohl alle im erhabenen Kaiserhause vorgekommenen Festanlässe durch Veranstaltung von Festandachten im Tempel gefeiert, ebenso auch bei Traueranlässen ihren patriotischen Gesinnungen durch Trauerfeiern oder im sonstig zulässigen Wege Ausdruck verliehen. Aus Anlass des Regierungsjubiläums Sr. Majestät des Kaisers im Jahre 1898 wurde, nachdem eine Einigung zwischen den schlesischen Gemeinden nicht erzielt werden konnte, eine eigene israelitische Waisenversorgungsanstalt in Bielitz ins Leben gerufen, welche aus Beiträgen der Gemeinde und der Mitglieder erhalten wird. In den Chroniken der Gemeinde ist als erster Bielitzer Rabbiner Dr. Lasar Frankfurter verzeichnet, welcher auch an der israelitischen Schule Unterricht erteilte. Vorher hatte der Teschner Rabbiner die Seelsorgefunktionen für Bielitz versehen. Nach dem am 7. Dezember 1873 erfolgten Ableben des Dr. Frankfurter, welcher der Gemeinde ein Legat von 300 fl. in Wertpapieren vermachte, wurde infolge ausgeschriebenen Konkurses Herr Dr. Wolf Lesser am 16. Februar 1875 zum Rabbiner dieser Gemeinde gewählt, welcher diese Seelsorgestelle bis zu seinem am iL Februar 1882 erfolgten Ableben versah. Dem sodann am 31. August 1882 zum Rabbiner gewählten Herrn Dr. Adolf Kurrein wurde am 19. Jänner 1888 die von ihm gewünschte Entlassung bewilligt. Sein am 21. März 1888 zum Religionslehrer und nach Erlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft zum Rabbiner errnannter Nachfolger Herr Dr. Saul Horowitz hat mit Ende des Jahres 1895 eine Berufung als Professor an das jüdisch-theologische Seminar in Breslau erhalten nnd die hiesige Gemeinde verlassen. Zu seinem Nachfolger wrurde am 12. März 1896 der noch jetzt die Seelsorgerstelle bekleidende Rabbiner Se. Ehrw. Dr. Markus Steiner gewählt. Die Kultusgemeinde hat def religiösen Erziehung und Ausbildung der Schuljugend stets ein besonderes Augenmerk zugewendet. In der Volksschule wurde nebst dem obligaten Unterrichte in der jüdischen Religion, die hebräische Sprache als gewöhnlicher Unterrichtsgegenstand gelehrt, zu welchem Unterrichte sämtliche Schüler verpflichtet waren. Die jeweiligen Rabbiner oder Lehrer an der israelitischen Volksschule versahen den Unterricht in Religion an den Mittelschulen und schon im Jahre 1880 wurde als eine obligate religiöse Uebung im Sinne der schulgesetzlichen Bestimmungen für Mittelschulen ein Schulgottesdienst und eine geregelte Andacht an jedem Samstagnachmittage eingeführt, welche, fortdauernd erhalten wird. Es ist selbstverständlich, dass mit der steigenden Ausdehnung der Gemeinde auch deren Bedürfnisse immer grösser wurden und liefert die nachfolgende tabellarische Uebersicht eine Zusammenstellung der in den betreffenden Jahren bewilligten Präliminare und der zu ihrer Bedeckung, nach Abzug der sonstigen Einnahmen, 2*