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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1905-06-01 · 6/7 (Juni/Juli 1905) · p. Seite 18

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
17 (1905)
Issue
6/7 (Juni/Juli 1905)
Date
1905-06-01
Page
Seite 18 (sequence 18)
Language
German
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18 gemeinde war geradezu zu dem Entschlüsse gedrängt, tür ihre Schule eine feste Stätte zu gründen, aus der sie nicht mehr vertrieben werden könnte und die auch den gestellten Anforderungen entsprechen sollte. Im Jahre 1871 wurde von der damaligen Gemeindevertretung der Bau eines eigenen Schulgebäudes beschlossen und sofort in Angriff genommen. Das hiezu erforderliche Kapital wurde teils durch Ausgabe von Schulbau - Partialobligationen ä 25 ff, welche die Gemeindemitglieder zeichneten resp. spendeten, teils durch Aufnahme von Hypothekardarlehen beschafft;. Das neue Schulgebäude wurde bereits im September 1872 bezogen und ist dasselbe durch den Baumeister Karl Kunz in Bielitz erbaut. Die als private Volksschule für die jüdischen Kinder ins Leben gerufene und im Laufe der Zeit in eine fünfklassige Volksschule für Knaben und Mädchen ausgestaltete Lehranstalt hat im Jahre 1877 das Oeffentlichkeitsrecht verliehen erhalten. Im Jahre 1901 wurde von der Kultusgemeinde die Aullassung dieser von ihr gegründeten und bisher erhaltenen Volksschule beschlossen, da infolge des neuen schlesischen Landesschulgesetzes die Erhaltung dieser Schule dem Lande bezw. der Stadt Bielitz übertragen werden konnte. Deshalb trat an die betreffenden Schulbehörden die Notwendigkeit heran, für die Unterbringung der Schüler oder Schaffung einer erforderlichen Schule und Lehrer Vorsorge zu treffen. Das Ergebnis der diesbezüglich gepflogenen ausführlichen Verhandlungen ging dahin, dass das im Eigentume der Kultusgemeinde verbliebene Schulgebäude zu allgemeinen Schulzwecken weiterhin gewidmet blieb und dass an Stelle der aufgelassenen israelitischen Schule eine öffentliche Volksschule mit abgesonderten je fünf Klassen für Knaben und für Mädchen unter gemeinschaftlicher Schulleitung errichtet worden ist. Die an der ehemaligen israelitischen Volksschule als Kultusbeamte angestellt gewesenen Lehrpersonen wurden als Landeslehrer angestellt und sämtliche einschlägigen Rechtsverhältnisse aus den den Lehrern von der Kultusgemeinde zugesichert gewesenen Bezügen und Ansprüchen wurden im einverständlichen Einvernehmen geregelt und gelöst. Der Unterricht in Religion wird fortan an dieser Schule als obligater Lehrgegenstand auf Landesschulkosten, der Unterricht im Hebräischen als nichtobligater Schulgegenstand auf Kosten und unter Aufsicht der Kultusgemeinde erteilt. Anlässlich der Anwesenheit Sr. kais. Majestät des Kaisers Franz Josef I. in Bielitz am 20. Oktober 1880 wurde dem damaligen Vorstande der Kultusgemeinde zusammen mit dem Rabbiner Dr. Lesser die ehrende Auszeichnung zuteil, zu einer Vorstellung und Ansprache an Se. Majestät zugelassen zu werden und ist dieses festliche Ereignis im Protokollbuche der Gemeinde in einem besonderen Gedenkblatte zur bleibenden Erinnerung vermerkt.

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