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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1905-06-01 · 6/7 (Juni/Juli 1905) · p. Seite 14

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
17 (1905)
Issue
6/7 (Juni/Juli 1905)
Date
1905-06-01
Page
Seite 14 (sequence 14)
Language
German
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14 zember 1867 übergegangen, laut welchen die israel. Religions- „genossensckaft „als eine zur selbständigen Ordnung ihrer inneren „Angelegenheiten berufene, staatlich anerkannte Religionsgesell- „schaft" bezeichnet wird. Die Bielitzer Israeliten haben weiters nebst der oberwähnten Errichtung eines eigenen Bethauses im Jahre 1849 die Errichtung eines eigenen Friedhofes in Bielitz bewilligt erhalten. Der Kaufschilling zum Ankaufe des Friedhofgrundes wurde durch freiwillige Spenden aufgebracht; auf demselben wurde in den späteren Jahren die (im Jahre 1900 abgebrannte) Friedhofhalle, die Leichenkammer und das Wächterhaus erbaut.1) Im Jahre 1852 wurde den Bielitzer Israeliten die Führung der eigenen Geburts- und Trauungsmatrikel, sowie einer besonderen Sterbematrikel bewilligt. Trotzdem aber haben die Bielitzer Israeliten bis zum Jahre 1852 an die Teschener Kultusgemeinde Beiträge zu Kultuszwecken geleistet und unterstanden dem dortigen Rabbinate und Kultusvorstande. Als selbstverständliche Folgeerscheinung dieser Zustände war, dass die Bielitzer Israeliten sich von diesem sie belästigenden und beengenden Verbände und hauptsächlich von den Beitragsleistungen nach Teschen zu befreien suchten, wodurch in den späteren Jahren zwischen der Teschener israelitischen Kultusgemeinde und den Bielitzer Israeliten mehrfache Zwistigkeiten und ein Konflikt entstand, welcher sogar zur Anrufung der Behörden führte und eine Entscheidung der k. k. Landesbehörde in Troppau im Jahre 1862 herbeiführte, welche den mittelbaren Anlass zur Konstituierung der eigenen Bielitzer Kultusgemeinde geboten hat. Nach mehrjährigen Verhandlungen erfolgte endlich im Jahre 1865 die selbständige Gründung der „israelitischen Kultusgemeinde in Bielitz" und zwar auf Grund der von den Herren B. Holländer, Salomon Tugendhat und Dr. Ig. Rössler als Vertretern der Bielietzer Israeliten vorgelegten Statuten dto. 25. Oktober 1865, welche im Grunde des Erlassen des hohen k. k. Staatsministeriums von der k. k. schlesischen Landesregierung in Troppau sub 27. Dezember 1865 genehmigt worden sind. Unter Zugrundelegung dieses Datums laufen somit heuer 40 Jahre des gesetzlichen Bestandes der israelitischen Kultusgemeinde in Bielitz ab. Die wesentlichen Bestimmungen der Statuten vom Jahre 1865 waren: Die Gemeinde wurde unter dem Namen: israelitische Kultusgemeinde, von jenen in Bielitz ansässigen Israeliten, durch deren und ihrer Vorfahren Beiträge der Bielitzer israelitische Tempel ') Siehe Totenmatrik der Chewra-Kadischa iu Bielitz und die im Archiv erliegenden Urkunden.

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