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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1905-06-01 · 6/7 (Juni/Juli 1905) · p. Seite 12

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
17 (1905)
Issue
6/7 (Juni/Juli 1905)
Date
1905-06-01
Page
Seite 12 (sequence 12)
Language
German
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u — Und was soll der Mann tun, den das Schicksal zum Herrscher über die Völker gesetzt hat? — Er soll die Völker mehr lieben als seine Macht, und wenn er mit seiner Herrschaft den Stolz der Menschen verletzt, soll er sie durch seine Güte versöhnen. Wenn du so lebst, o König, werden die Millionen der Völker Dich lieben ... Armin Schwarz- Zur Geschichte der schlesischen Juden. Aus Anlass des 50jährigen Bestandes der isr. Kultusgemeinde Bielitz hat deren Vorstandsmitglied Dr. Aronsohn einen geschichtlichen Rückblick auf die Entwicklung dieser Gemeinde verfasst. Das Schriftchen, das wir im Nachfolgenden reproduzieren^ mag aneifernd und ermutigend auf andere Kultusgemeinden wirken, ihre Archive nicht unbenützt modern zu lassen, sondern für eine Gesamtgeschichte der österreichischen Juden Materialien aus den historisch* interessantesten Gemeinden zusammenzutragen. Wir sind gerne bereit, solche Einzeldarstellungen in unserer Monatschrift zu publizieren. Entstehung und Entwiklung der Bielitzer Kultusgemeinde werden folgendermassen geschildert: In Schlesien war den Juden nach den sog. Toleranzpatenten für das Herzogtum Ober- und Niederschlesien vom 17. April 1752 und vom 15. Dezember 1781, sowie dem Hofdekrete vom 1. Mai 1794 der Aufenthalt unter den damals üblichen Beschränkungen auf einen bestimmten Status von Familien (Familienstellen) zwar gestattet; die Errichtung einer Synagoge, Anstellung eines eigenen Rabbiners und die Wahl von Vorstehern war an besondere Bedingungen geknüpft. Es war ihnen bloss das Ausüben ihrer Religion als Privatexerzitium in Familienkreisen bewilligt.1) Zur Besorgung gewisser gemeinsamer Angelegenheiten bildeten jedoch die Israeliten in Schlesien 3 Körperschaften oder Gemeinden, unter der gesetzlichen Bezeichnung „die Judenschaft", nämlich „die Judenschaft des Teschner Kreises, die Troppau-Jägerndorfer Judenschaft und die Judenschaft von Weidenau." Jeder dieser Körperschaften oder Gemeinden stand unter einem von ihr gewählten Steuer-Kollektor, welcher mit seinen Beisitzern alle die Verfassung der Juden betreffenden Geschäfte, als: die Einhebung der jüdischen Steuer, der Kultusbeiträge, die Verwaltung des gemeinschaftlichen Vermögens, Führung der Matriken, Erstattung von Gutachten bei Verleihung von Familienstellen etc., zu besorgen hatte. Auf Grund dieser gesetzlichen Bestimmungen und tatsächlichen Verhältnisse bildete die gesamte schlesische Judenschaft des ehem. Teschner Kreises seit jeher eine behördlich anerkannte und unter behördlicher Aufsicht stehende Kultusgemeinde, deren Vereinigungspunkt *) Siehe Mayrhofer, Handbuch für den Verwaltungsdienst.

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