Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Journal
- Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Volume
- 17 (1905)
- Issue
- 5 (5.1905)
- Date
- 1905-05-01
- Page
- Seite 48 (sequence 48)
- Language
- German
- Belongs to
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48 Leute schon jetzt darauf bedacht sind, die Verantwortung für etwaige künftige Exzesse gegen die Juden diesen selbst zuzuschieben. — Wir haben an geeigneter Stelle die erfoi derlichen Schritte unternommen, um einer ernsteren Gefahr vorzubeugen und die Urheber der Hetzereien zur Rechenschaft zu ziehen. Zur Entführung der Jente Weitmann. Im Aprilhefte der „Monatschrift" berichteten wir über die Entführung der minderjährigen Jente Weitmann aus Husiatyn in ein Krakauer Kloster. Auf Grund der von unserem Rechtsschutzbureau unternommenen Schritte hat nun das k. k. Kreisgericht Tarnopol eine strafgerichtliche Untersuchung eingeleitet und alle jene Personen einvernommen, welche verdächtig sind, zur Flucht der Jente Weitmann tätige Beihilfe geleistet zu haben. Mittlerweile hat Jente Weitmann der k. k. Bezirkshauptmannschaft in Krakau zur Anzeige gebracht, dass sie aus der israelitischen Religionsgemeinschaft ausgetreten sei. Die Krakauer Polizei- Direktion hat festgestellt, dass sich das Mädchen im Kloster am Zwierzyniec bei Krakau befinde und sich weigere, in das Elternhaus zurückzukehren. Wir haben den Krakauer Advokaten Dr. Rafael Landau beauftragt, im Vollmachtsnamen des Vaters alle erforderlichen Rechtsschritte bei dem zuständigen Bezirksgerichte Husiatyn einzuleiten, um einen gerichtlichen Auftrag zur Rückbringung des Mädchens in das Elternhaus zu erwirken. Lehrer-Ernennungen. Der Wiener Stadtrat hat die provisorischen Unterlehrer an der Knaben-Volksschule, IL. Leopoldsgasse 8, Ludwig Goldenberg und Richard Karpfen zu definitiven Unterlehrern ernannt Korrespondenzen. Wien. (Das S e h ä c Ii t v e r b o t.) In der letzten Sitzung des Vorstandes der Wiener israelitischen Kultusgemeinde gab der Präsident Dr. Alfred Stern auf eine Anfrage des Vorstandsmitgliedes Dr. Berger nach dem gegenwärtigen Stande der Angelegenheit und den Schritten, die zur Verhinderung der Durchführung von den kompetenten Kultusbehörden getan wurden, folgende Erklärung : Die Kultusgemeinde habe — so führte er am Schlüsse einer eingehenden historischen und sachlichen Darlegung aus — gegen den Beschluss des Gemeinderates eine Beschwerde an den Bürgermeister Dr. Lueger und eine zweite Beschwerde an die niederösterreichische Statthalterei gerichtet. Vom Bürgermeister sei am 5. d. M. eine Zuschrift eingelangt, in der es heisst, dass er der Beschwerde nicht Folge geben könne, da er verpflichtet sei, die Beschlüsse des Gemeinderates zur Durchführung zu bringen, so dass von seiner Seite eine Sistierung des Beschlusses nicht erfolgen könne. Von der Statt-