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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1905-05-01 · 5 (5.1905) · p. Seite 41

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
17 (1905)
Issue
5 (5.1905)
Date
1905-05-01
Page
Seite 41 (sequence 41)
Language
German
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41 Uebrigens hat es sich damit folgendermassen verhalten: Der Ochse, welcher einen Menschen umgebracht, war durch das Gesetz vor einer grausamen Lynchjustiz geschützt. Nur das hohe Gericht, welches menschliche Verbrecher zum Tode zu verurteilen berechtigt war, durfte entscheiden, ob das Tier zu töten sei oder nicht. Wenn gefunden wurde, dass der Ochse zum Stossen abgerichtet worden oder durch Neckereien wild gemacht wurde, ist ihm überhaupt nichts geschehen; auf die Steinigung ist nur erkannt worden, wenn sich durch den Fall die Gemeingefährlichkeit des Tieres klar erwiesen und auch dann hat die Tötung ganz auf dieselbe Art wie bei zum Tode verurteilten Menschen unter Aufsicht desselben Gerichtes stattfinden müssen. Wir wissen, dass Menschen, welche der aus dreiundzwanzig Mitgliedern bestehende Gerichtshof (eine geringere Richterzahl hatte dazu kein Recht) zur Steinigung verurteilt hatte, vor allem eine zumindest vier Meter hohe Mauer hinabgestürzt wurden, worauf ihnen dann sofort ein zumindest zwei Zentner schwerer Stein auf die Herzgegend geworfen werden musste, erst dann folgten, wenn noch irgend welche Lebenszeichen bemerkbar waren, andere geringere Steine. (Mischna und Talmud Sanhedrin, Folio 45.) Dem entsprechend und unter voller Berücksichtigung seiner Körperbescnaffenheit war die Tötung des gefährlichen Ochsen und auch die Beseitigung des abscheulich missbrauchten Viehes, das ebenfalls, wenn das hohe Gericht auf Beseitigung desselben erkannt hatte, nicht erwürgt, sondern gesteinigt wurde. (Sanhedrin, Folio 2.) Aber das Abstürzen, der arme Sündenbock! wird der in Tierschutz zerfliessende Biedermann jammern. So sei denn seinem grausam blutenden Herzen ein Balsamtropfen gewidmet. Nach einer Schilderung des Sterbens durch Ertrinken, kam Herr Professor Dr. Nothnagel auf .das Abstürzen zu sprechen und sagte: Ganz ähnlich lauten die Schilderungen, welche von Bergen Abgestürzte gemacht haben. Einige behaupten, keinen Augenblick das Bewusstsein verloren zu haben; sie hatten keinen Schmerz gefühlt, als sie an den Felsen sich zerrissen, die Stösse gezählt, wenn sie anschlugen, aber nicht gefühlt, in vehementester Geschwindigkeit an Vergangenes und Zukünftiges gedacht, ein angenehm klingendes Tönen vernommen, ein Gefühl unbeschreiblichen Wohlbehagens verspürt und dergleichen mehr. Da diese Personen ebensowohl, wie sie durch ein gnädiges Geschick gerettet wurden, auf einen Felsen unten sich den Kopf zerschmettern konnten, so müssen wir annehmen, dass das Sterben durch Abstürzen keineswegs schrecklich sei. Die Frage: Was kann das arme vernunftlose Wesen dafür, dass es von einem elenden Wüstling in ekelhafter Weise abscheulich missbraucht worden, ist berechtigt; das fragt schon der Talmud. Wenn wir jedoch die grosse Verbreitung der widernatürlichen Laster in der altheidnischen Welt überhaupt und ihre

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