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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1905-05-01 · 5 (5.1905) · p. Seite 40

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
17 (1905)
Issue
5 (5.1905)
Date
1905-05-01
Page
Seite 40 (sequence 40)
Language
German
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40 Welche Vorstellung muss man sich heutzutage machen von diesem jüdischen, durch Moses begründeten Tierschutz, aus dem, wie Simon sagt, so erbarmungsvoll Liebe den Tieren gegenüber leuchtet! Um die so reichlich fliessenden Krokodilstränen einigermassen zu stillen, müssen wir bemerken, dass dieselbe Geschichtsquelle, von der aus man überhaupt weiss, dass der Sündenbock von einem hohen Felsen hinabgestürzt worden, gleichzeitig mitteilt, der Bock sei durch den Absturz, noch ehe er die Hälfte des Berges erreicht, vollkommen zerschellt.*) Das Wörtchen halbtot entspricht so wenig der Wirklichkeit, als die Wiedergabe der vorerwähnten Bibelstelle mit den Worten: „und das Vieh sollt ihr erwürgen", der Wahrheit. Es wird dort der hebräische Ausdruck Tahrogu gebraucht, der in Wahrhaftigkeit nur mit Umbringen übersetzt werden kann, mit Erwürgen kann ihn nur ein schlaftrunkener Skribent oder ein Spitzbube übersetzen. Mit dem im IL Buche, K 21, 28—32 wiederholt erwähnten hebräischen Worte Schor ist das männliche Rind gemeint, man hat aber dabei selbstverständlich an die israelitische Viehzucht zu denken, der die Entmannung der Stierkälber fremd bleiben musste. Was man da mit Ochse übersetzt, handelt eigentlich vom Naturochsen, vom Stier, nicht aber von dem Geschöpfe, das man, weil es weder Stier noch Kuh ist, gemeinhin Ochs nennt. Stiere werden bekanntlich leicht wild und stossen im Uebermute oder in der Gereiztheit gegen die Menschen. Wo es nun ihrer sehr viele gibt, besteht, wenn dieselben nicht sehr strenge beaufsichtigt werden, eine grosse Gefahr für die Sicherheit des Lebens. Daher hat die Gesetzgebung, welche jede Art von Entmannung der Tiere, also das von allen anderen Völkern gebrauchte Mittel, um die männlichen Rinder zahm zu machen, den Israeliten verboten, durch sehr strenge Bestimmungen Fürsorge treffen müssen, dass Menschen nicht durch Stiere zu Krüppeln gemacht oder ums Leben kommen. So waren die strengen Strafbestimmungen, durch welche man die Eigentümer gezwungen, ihre Rinder sehr sorgfältig zu bewachen, eine grosse Wohltat für die Menschen und zugleich, weil dadurch die Notwendigkeit, sie zum Schutze der Personen zu verstümmeln, entfallen, auch für die Tiere selbst. Selbst wenn die Steinigung wirklich in so barbarischer Weise vorgenommen worden wäre, wie sich der famose Bibelkritiker dieselbe ausmalt, wäre auf seine Frage, ob es einen schrecklicheren, grausameren Tod gibt als durch Steinigen, noch immer zu antworten: Ja, einen tausendmal schrecklicheren und grausameren, der sehr oft vorkommt, indem Tiere an den Folgen der martervollen Kastrationen unter den lange anhaltenden rasenden Schmerzen elendig zu Grunde gehen! *) Talmud-Traktat Jonia.

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