Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Journal
- Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Volume
- 17 (1905)
- Issue
- 5 (5.1905)
- Date
- 1905-05-01
- Page
- Seite 37 (sequence 37)
- Language
- German
- Belongs to
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37 Wahrheit geäussert wird, ist sie nur vorgebracht, um Lügen, Verdrehungen, Unterstellungen und Trugbildern aller Art den Weg in die Geister und Gemüter zu bahnen, und das Alles wird abwechselnd bald im Brustton der Ueberzeugung und der moralischen Entrüstung und wieder in den süssesten Flötentönen einer zärtlichen Menschen- und Tierfreundlichkeit ausgeboten. Warum sollten von dort nicht auch viele unverfälschbare Gutachten "zu erhalten sein, die, wie Herr Hierhammer sagt, gegen das Schächten sprechen? Wir haben einem Gelehrten, der den Fälschern die ganzen Jahre hindurch auf die Finger gesehen und sich die Aufgabe gestellt hat, das mit Teufelsklugheit aufgeführte Gebäude des Truges bis in seine entlegensten Innenräume bengalisch zu beleuchten, versprochen, dass wir ihm nicht vorgreifen werden, darum müssen wir hier über Weiteres schweigen und uns weiterhin nur auf die dringendste Zurückweisung frivoler Angriffe, die von jener Seite auf unsere heiligste Urkunde, auf unsere Bibel, gemacht werden, beschränken. Leider ist das alte Sprichwort: „Die Lüge hat kurze Beine", schon längst nicht mehr wahr. Die Lüge hat jetzt gar lange Beine, eilt der Wahrheit auf weite Distanz voraus und die kann dann schauen, wie sie nachzuhinken kommt. Wenn man der Sache genau auf den Grund sieht, findet man, dass der Referent Herr v. Pirko, der niederösterreichische Landesausschuss, der Landtag, und schliesslich auch der Wiener Stadtrat und Gemeinderat durch das zu solchen Zwecken geschaffene und gesammelte und behandelte trugwissenschaftliche Material systematisch hintergangen und zielbewusst getäuscht worden sind. Die christlich-sozialen Herren wären wohl stutzig geworden, wenn man es ihnen in seiner Gesamtheit geboten hätte; die Verwählte Gutachtensammlitng, welche mit einem Namensverzeichnisse versehen ist, enthält drei Gutachten, die der Departementstierarzt Herr C. Müller in Stettin abgegeben. Das erste behandelt das Schächten im Vergleiche zu anderen Schächtmethoden und rührt vom Jahre 1885, das zweite handelt ebenfalls vom Schlachten und stützt sich auf bei dieser Tötungsart gemachte, eigene spezielle Beobachtungen und rührt vom Jahre 1886, das dritte ist im Jahre 1893 abgegeben worden und handelt von einem Niederlegungs-Apparate, der bei Schächtung einer Kuh erprobt worden. Nun figuriert aber unter den Gutachtern, die angeblich nur wenig von Schächtungen gesehen, auch Herr C. Müller; über ihn wird geschrieben: „Departementstierarzt Müller-Stettin gibt auf Grund dev Schächtung einer Kuh (das Wort „einer" ist fett gedruckt) mit besonders konstruiertem Apparat ein Gutachten ab." Nimmt sich das nicht wie eine Banknotenfälschung aus?! Die Biedermänner haben mit Grund angenommen, dass solche Sammlungen nur von sehr Wenigen gelesen werden und dass sich auch Diejenigen, die sie zur Hand nehmen, zumeist nur an die grossen Namen halten. Das war anfangs auch bei uns der Fall; darum müssen wir pflichtgemäss nachtragen, dass wir später gefunden, dass Herr' Tierarzt Simon bei seinen Beobachtungen den Umstand, dass das Bewusstsein bereits geschwunden nach einer halben bis anderthalb Minuten, konstatiert hat. Seine Mitteilung schliesst sich den Worten an: „Im Gehirn n uss daher augenblicklich Blutmangel und gleich darauf Blutleere eintreten, welch letztere als schnelle Folge Ohnmacht und Bewusstlosigkeit nach sich zieht."