Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Journal
- Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Volume
- 17 (1905)
- Issue
- 5 (5.1905)
- Date
- 1905-05-01
- Page
- Seite 31 (sequence 31)
- Language
- German
- Belongs to
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11 städtischen Schlachthäusern zur Tötung kommenden Schlachttiere, bevor ihnen das Blut entzogen wird, durch Stirnschlag vollständig zu betäuben." Der Beschluss erfolgte auf Antrag des Herrn Stadtrates Dr. Krenn nach einem Referate, in welchem unter anderem eine Schlachtung ohne vorausgehende Betäubung des Schlachttieres von demselben als eine höchst tierquälerische Massregel bezeichnet und darauf hingewiesen wurde, dass in anderen Ländern, zum Beispiel in der Schweiz, Sachsen u. s. w., ein Verbot dieser Schlachtart schon längere Zeit besteht. Im Wiener Gemeinderate hat der genannte Herr Berichterstatter das Schächten mit einer Definition, die der ehemalige Magistratsdirektor Preyer in einem Referate im Wiener Tierschutzveieine gegeben hat, als eine langsame Tötungsart, bei welcher das Tier bis zum letzten Momente bei vollem Bewusstsein bleibe, als eine der herzlosesten Tötungsarten, die es gibt, bezeichnet. Wer das Staunen verlernt hat, muss es vom neuen sofort erlernen, wenn er sieht, wie gebildete Männer eine so bodenlos unwahre Behauptung hersagen. Sind etwa die wissenschaftlichen Gründe, durch welche Hunderte hervorragender Physiologen und ausgezeichnete Veterinäre die Ueberzeugung gewonnen haben, dass das Schächten eine milde Tötungsart ist, dem Reiche der Träume entnommen? sind ihre auf tausendfachen Erfahrungen beruhenden Argumente keiner Erwägung wert? sind ihre sonst allgemein geltenden Theorien, sobald sie auf das rituelle Schlachtverfahren angewendet wurden, zu Seifenblasen geworden? oder sind den vielen geschulten scharfsinnigen Beobachtern, sobald eine Sache des Judentums in Betracht gekommen, Hören, Sehen und Urteilskraft entschwunden? 0 ihr Herren! Das Schächten ist betäubungslos, nicht aber das Vorurteil gegen die Juden und ihie Religion, es ist die Betäubung selbst. Als Antwort auf die ungeheuerliche Definition müssen wir die Worte des Herrn Dr. Hartwig, städtischen Obertieiarztes in Berlin, anführen; sie lauten: „Die Tierquälerei, welche in dem Schächten liegen soll, wird dadurch zu begründen gesucht, dass die Tiere den Halsschnitt ohne vorherige Betäubung bei vollem Bewusstsein empfangen. Trotzdem diese Behauptung als richtig anerkannt werden muss, kann aus derselben denncch nicht eine Tierquälerei gefolgert werden, weil die Betäubung durch die empfohlene Schlachtmethode (Kopf- oder Genickschlag, Schlachtmaske, Bouterolle u, s. w.) in den meisten Fällen nicht sofort vollständig erfolgt und daher mit Schmerzempfindungen verbunden ist. Sobald es aber nicht möglich ist, die Betäubung durch eine der üblichen Schlachtmethoden sofort zu erreichen, wird aus der beabsichtigten Wohltat eine recht grosse Tierquälerei. Es ist oft sehr schwer, ein Rind durch den Stirnschlag u. s. w. mit dem ersten Schlage zu betäuben; selbst wenn die Tiere mit dem ersten